Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag in Serbien

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Das serbische Recht kennt die Vertragsstrafe. Allerding stellt sich die Frage, ob die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag zulässig ist, in Anbetracht dessen, dass es in der Praxis sehr oft vorkommt, dass die Arbeitgeber die Vertragsstrafe zum Zweck einer stärkeren Verbindlichkeit der Arbeitnehmerpflichten den Arbeitnehmer auferlegen.

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe als Mittel für eine stärkere Verbindlichkeit der Arbeitnehmerpflichten bildet einen traditionellen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in kontinentaleuropäischen Rechtssystemen und kommt in der Geschäftspraxis der europäischen Staaten oft vor.

Im Gegensatz zu den rechtsvergleichenden Lösungen ist es im serbischen Arbeitsrecht nicht zulässig, eine Vertragsstrafe als Mittel zur Stärkung der Verbindlichkeit der Arbeitnehmerpflichten vorzusehen. Das Arbeitsgesetz sieht ausdrücklich mögliche Sanktionen bei Verletzungen von Arbeitspflichten und der Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin durch den Arbeitnehmer vor. Darüber hinaus regelt es zwingend die Haftung des Arbeitnehmers für den Schaden. Auf der anderen Seite hat die Vertragsstrafe zum Ziel, die Arbeitsdisziplin des Arbeitnehmers zu festigen, stellt aber keine disziplinäre Maßnahme dar. Die Vertragsstrafe erleichtert dem Arbeitgeber die Regelung des Schadensersatzes, steht aber im Konflikt mit den Schadenshaftungsbestimmungen des Arbeitnehmers.

Durch die Vertragsstrafe werden daher zugunsten des Arbeitgebers und zu Lasten des Arbeitnehmers die zwingenden Bestimmungen bezüglich der disziplinären Verantwortung und der Schadenshaftung in den Arbeitsverhältnissen umgangen, und daher darf eine Bestimmung über die Vertragsstrafe nicht zulässig sein. Aus der Sicht des Arbeitgebers weisen die Geldstrafe als Disziplinarstrafe und Schadenshaftungsregelungen im Vergleich zum Institut der Vertragsstrafe Mängel auf. Mit der Vertragsstrafe wird ein weiterer Kreis von Handlungen im Vergleich zum bereits bestehenden Mechanismus der Disziplinarstrafen wirksamer geahndet.

Da das Arbeitsgesetz in Serbien keine Vertragsstrafe vorsieht, ist die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag nicht zulässig. Die neue Rechtsprechung in Serbien hat diese Meinung bestätigt.




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