Vertragsstrafenforderung vom Verband Bayerischer KFZ-Innungen für Fairen Wettbewerb e. V. erhalten? Was nun?

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Uns wurde aktuell ein Schreiben zur Prüfung vorgelegt, in der die Verband Bayerischer KFZ-Innungen für Fairen Wettbewerb e. V. – kurz: VbKfW e. V. – eine empfindliche Vertragsstrafe fordert. Wie sollte man sich verhalten, wenn man ein solches Schreiben erhalten hat?

Die Abmahnungen des VbKfW e. V.

Solchen Forderungen nach hohen Vertragsstrafen ging üblicherweise eine Abmahnung des Verbandes Bayerischer KFZ-Innungen für Fairen Wettbewerb e. V.  (VbKfW e. V.) voraus: Der Verband ist bereits seit Jahren vielfach dadurch in Erscheinung getreten, dass er wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Kfz-Verkäufer ausgesprochen hat, die ihre Fahrzeuge als Privat-Verkäufe anboten. Man findet diesen Verein auch auf der vom Bundesamt für Justiz geführten Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände, die grundsätzlich dazu befugt sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen.

Vorwurf: gewerblicher Kfz-Handel unter Vorspiegelung eines Privatverkaufs

Den Abgemahnten wird üblicherweise vorgeworfen, Gebrauchtfahrzeuge im Internet angeboten zu haben und sich hierbei als Privatverkäufer auszugeben. Tatsächlich aber, so der häufige Vorwurf, biete der jeweilige Abgemahnte die Fahrzeuge in einem solchen  Umfang an, dass dies als gewerblich einzustufen sei. Die Abgemahnten werden üblicherweise dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine verhältnismäßig geringe Zahlung zu leisten. Nicht wenige der Betroffenen haben daher vorschnell die vorformulierten Unterlassungserklärungen unterschrieben, möglicherweise ohne sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst zu sein. Das böse Erwachen kommt dann nicht selten Monate oder gar Jahre später.

Vertragsstrafe in empfindlicher Höhe gefordert

Wer eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss damit rechnen, auf mögliche Verstöße hin überwacht zu werden. Nicht selten kommt es nach einiger Zeit zu hohen Vertragsstrafeforderungen, weil der  VbKfW e. V. der Ansicht ist, der Abgemahnte habe gegen seine Unterlassungsverpflichtung verstoßen.

Häufig betrifft dies Personen, die die Unterlassungserklärung abgegeben hatten, ohne sich zuvor anwaltlich beraten lassen zu haben. In den vorformulierten Unterlassungserklärungen ist regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € pro künftigen Verstoß vorgesehen. Bei mehreren Kfz-Angeboten kann da schon einiges zusammenkommen. So summieren sich die Vertragsstrafenforderungen des Vereines bei mehreren Angeboten teils auf erhebliche Summen. In dem uns aktuell vorliegenden Fall beträgt die geforderte Vertragsstrafenhöhe 30.000,00 €. Nicht selten liegen die Forderungen sogar erheblich darüber.

Wie sollte man auf eine Abmahnung oder Forderung einer Vertragsstrafe reagieren?

Wenn man noch keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, sondern „nur“ mit einer Abmahnung des VbKfW e. V. konfrontiert ist, dann empfehlen wir, keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind. Selbst wenn die Unterlassungsansprüche zu Recht geltend gemacht werden, sollte man prüfen lassen, ob man nicht möglicherweise eine deutlich zurückhaltender formulierte Unterlassungserklärung abgeben kann.


Selbst wenn man bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat und nun mit Vertragsstrafeforderungen konfrontiert ist, empfehlen wir auch hier, die geforderten hohen Summen nicht einfach ungeprüft an die Gegenseite zu überweisen. Zu prüfen wäre etwa, ob überhaupt ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung vorliegt.

Werden auch Sie vom Verband Bayerischer KFZ-Innungen für Fairen Wettbewerb e. V.  in Anspruch genommen?  Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Wettbewerbsrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). 


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