Vertragsstrafenforderung durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.

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Unsere Kanzlei erhält regelmäßig Anfragen aufgrund von Vertragsstrafenaufforderungen des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. (im Folgenden VbkfW e. V.).


Diese sind meistens mit „Überprüfung der Einhaltung Ihrer Unterlassungserklärung“ tituliert.


Hintergrund dieser Schreiben ist, dass die aufgeforderten Personen nach einer zuvor gegenüber dem VbkfW e. V. abgegebenen Unterlassungserklärung gegen diese verstoßen haben sollen.


So werden erfahrungsgemäß entsprechende Druckansichten bezüglich privater Angebote mitgesendet. Im Folgenden wird sodann mitgeteilt, dass Verstöße gegen die abgegebene Unterlassungserklärung nur dann nicht vorlägen, wenn es sich dabei um tatsächliche Privatangebote gehandelt hat. Diese Nachweise können beispielsweise durch Vorlage von Kaufverträgen, Steuerbescheiden oder Versicherungsbestätigungen erbracht werden.


Sofern sich die angeschriebenen Personen dazu äußern, erhalten diese nochmals nach Überprüfung ein weiteres Schreiben durch den VbkfW e. V.. Diese verweisen sodann auf die zuvor abgegebene Unterlassungserklärung, nach welcher sich der Unterlassungsschuldner in der Regel verpflichtet hat, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Verkaufsanzeigen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen zu werben, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebots hinzuweisen sowie im Internet derartige Verkaufsanzeigen zu schalten, ohne einen ggf. vorhandenen Händler reservierten Verkaufsbereich zu verwenden. Zudem wird der Unterlassungsschuldner versprochen haben, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu entrichten.


Sofern es sich nach Überprüfung durch den VbkfW e. V. um gewerbliche Angebote handelt, liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor. Laut Angabe der Gegenseite ist die Höhe der Vertragsstrafe insbesondere von Art des Verkaufsgegenstandes, der Umsatzerwartung und dem Ausmaß der Zuwiderhandlung abhängig und ist beim Handel mit Kraftfahrzeugen in Höhe von 5.000,00 € noch als moderat anzusehen. Teilweise wird in der Folge im Interesse einer außergerichtlichen Einigung ein geringerer Gesamtbetrag zur Abgeltung der Vertragsstrafeansprüche geltend gemacht. Für dieses Angebot setzt der VbkfW e. V. eine Frist zur Annahme.


Haben auch Sie eine Vertragsstrafenforderung nach zuvor abgegebener Unterlassungserklärung vom VbkfW e. V. erhalten?


Sofern auch Sie eine Vertragsstrafenforderung vom VbkfW e. V. erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt beraten lassen. Die hohen geforderten Summen sollten auf keinen Fall ohne vorige Beratung ausgeglichen werden.


Auch wir wissen aus Erfahrung, dass sich die angeschriebenen Personen in der Regel nicht über den Umfang ihrer ursprünglich abgegebenen Unterlassungserklärung bewusst sind. Bei üblichen Abmahnungen durch den VbkfW e. V. wird in der Regel neben der Unterlassungserklärung lediglich ein nicht zu hoch erscheinender Aufwendungsersatz in Höhe von rund 296,00 € verlangt, sodass oftmals eine anwaltliche Beratung aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht stattfindet.


Die geforderte Vertragsstrafenzahlung sollte in jedem Einzelfall geprüft werden.


Selbst wenn die angegebenen Verstöße vorliegen sollten, bietet es sich in der Regel an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche vergleichsweise Lösung zu finden.


Sofern auch Sie ein solches Vertragsstrafenschreiben erhalten haben, können Sie sich jederzeit in unserer Kanzlei telefonisch oder per E-Mail melden.



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