Vertragsverlängerung/Neuvertrag für 48 Monate durch Vereinbarung "SSL Basic" bei Euroweb

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Falls Sie ebenfalls einen Internet-System-Vertrag mit der Euroweb Deutschland GmbH bzw. der Euroweb Internet GmbH geschlossen haben, dann könnte Sie der folgende Sachverhalt interessieren. 

Die Euroweb Deutschland GmbH bietet ihren Kunden sogenannte Internet-System-Verträge an. Diese Verträge sind auf die Erstellung einer Homepage, deren Registrierung und die Betreuung gerichtet, je nachdem wie der konkrete Vertrag ausgestaltet ist.  

In einem uns vorliegendem Fall hat Euroweb Deutschland GmbH mit ihrem Kunden einen solchen Internet-System-Vertrag abgeschlossen. Die Laufzeit betrug 48 Monate (achtundvierzig). Der Preis betrug monatlich 200,- € (netto). Laut den AGB der Euroweb betrug die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.  

Der Kunde kündigte fristgerecht den Internet-System-Vertrag bei der Euroweb. Daraufhin ist Euroweb tätig geworden und hat den Kunden besucht. Es wurde dem Kunden dann eine „Vereinbarung" angeboten. Die „Vereinbarung" enthielt die Leistung, dass der Systemumfang des Altvertrages sich um die Leistung „Content Management System auf allen Hauptseiten + SSL Basic" erweitere. Das Content Management System ist eine Software zur Verwaltung der Homepage und das SSL Basic ist ein Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung. Die neue „Vereinbarung" sah ein Entgelt von monatlich 0,- € vor. Im Kleingedruckten dieser Vereinbarung stand geschrieben: 

Der Leistungs- und Systemumfang der Vereinbarung entspricht jenem des „Altvertrages" mit oben genannten inhaltlichen Erweiterungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des „Altvertrages", die das Partnerunternehmen zusammen mit der vollständigen Leistungsbeschreibung der ursprünglichen Produkte im Zuge der Unterzeichnung der Basis-Vereinbarung bereits erhalten hat. 

Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der „Altvertrag" außer Kraft. Die Leistungsbeschreibung zu der vorgenannten erweiterten Leistung hat das Partnerunternehmen erhalten.   

Diese „Vereinbarung" unterzeichnete der Kunde. 

Nach Ablauf des ursprünglichen Kündigungsdatums erhielt der Kunde weiterhin Rechnungen. Auf Nachfrage teilte ihm die Euroweb (diesmal die Euroweb Internet GmbH) mit, dass durch die Unterzeichnung der vorgenannten „Vereinbarung" alle übrigen Vertragsbedingungen unverändert geblieben seien und sich der Vertrag um 48 Monate verlängert hat.  

Über die Verlängerung eines „Altvertrages" durch die Euroweb GmbH mit einer vermeintlich kostenlosen Leistung berichteten wir bereits unter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/euroweb-vertragsverlaengerung-durch-kostenlose-erweiterung-eines-internet-systemvertrages_153525.html

Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass Sie sich vor der Unterzeichnung eines auch vermeintlich kostenlosen Vertrages Rechtsrat einholen sollten. Die Frage, ob es sich bei der Unterschrift der „Vereinbarung" um einen wirksamen Vertragsschluss gehandelt hat oder nicht, sollte unbedingt von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüft werden. 

Sollten Sie auch eine Verlängerung des ursprünglichen Vertrages mit der Euroweb Deutschland GmbH bzw. Euroweb Internet GmbH geschlossen haben, dann raten wir Ihnen folgendes:

- überweisen Sie zunächst kein Geld an die Euroweb bzw. kündigen Sie das Lastschriftverfahren

- lassen Sie einen Rechtsanwalt prüfen, ob Sie Ihren ursprünglichen Vertrag wirksam verlängert haben 

Zu meiner Tätigkeit:

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Gewerblichen Rechtsschutz und für Urheber- und Medienrecht. Wir helfen unseren Mandanten bundesweit u. a. beim Vertragsrecht und Vertragsgestaltungen, auch im Bereich des IT-Rechts. 

Ist Ihr „Altvertrages" bei der Euroweb GmbH ebenfalls verlängert worden, dann können Sie uns zu einem kostenlosen Erstgespräch kontaktieren.

Sie erreichen uns einfach und bequem:

- per Telefon,

- per E-Mail oder über das Kontaktformular bei anwalt.de, mit der Angabe einer Rückrufnummer zur schnellen Rückmeldung.

Wir nehmen uns Ihrer Probleme an und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten für das weitere Vorgehen auf. Wir erklären Ihnen jeweils die Vor- und Nachteile der jeweiligen Strategie.


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