Neuvertrag/Verlängerung Euroweb wwwe GmbH - QR Code, responsiv Design, SSL-Basic

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Immer wieder berichten wir über Fälle mit der Unternehmensgruppe Euroweb. Die EuroWeb Gruppe besteht aus unterschiedlichen Unternehmen. Die ehemalige Euroweb Internet GmbH heißt aktuell wwwe GmbH. Zum Teil gleichlautende Verträge werden aber auch durch Firmen angeboten, wie zum Beispiel

- United Media AG,

- Westfalen-Blatt OnlineService

- WN Online-Service

- Madsack

- LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE (einer Marke von Madsack Online-Service

- u.a.


Was der Inhalt der Verträge?

Der Inhalt der Verträge ist meist identisch. Es handelt sich um die Erstellung einer Internetseite. Die Vertragslaufzeit beträgt in den meisten Fällen 48 Monate. Dabei wird die Angabe 48 nicht als Zahl sondern als Wort ausgeschrieben. Die monatlichen Beträge schwanken je nach Fall zwischen 120 und über 400 € netto im Monat.


Sonderproblem Zusatzvereinbarung!

Als wenn es nicht schon schlimm genug wäre, dass der Vertrag über eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen wird. Unser reichen oft Anfragen von Mandanten in welchem von dem jeweiligen Vertragspartner behauptet wird, dass durch eine weitere Vereinbarung der ursprüngliche Vertrag außer Kraft gesetzt wurde und ein neuer Vertrag mit weiteren 48 Monaten Laufzeit geschlossen wurde. Das Problem dieses Feldes meist, dass den Mandanten gar nicht bewusst war, dass sie mit einer Zusatzvereinbarung wie zum Beispiel

- QR Code,

- responsiv Design,

- SSL-Basic

einen Neuvertrag abschließen. Zum Teil kündigen die Mandanten dann den Vertrag nach ihrer Ansicht nach zum Ablauf der 48 Monate. Im Anschluss erfolgt dann die Informationen durch Euro Web oder ein anderes Unternehmen, dass eine ordentliche Kündigung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sei, da ein Neuvertrag geschlossen worden sein soll.


Kann man den Vertrag fristlos kündigen?

Grundsätzlich kann man diese Verträge jederzeit kündigen. Dabei gilt es jedoch die richtige Kündigungsform auszusprechen. Es gibt unterschiedliche Arten der fristlosen Kündigung. Je nachdem welche Kündigungsart man wählt, hängen an dieser unterschiedliche Rechtsfolgen. Daher sollte die Kündigung nur durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen.



Wir vertreten bundesweit!


Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit wwwe GmbH, Madsack Online-Service GmbH & Co. KG, United Media, WN Online-Service, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!





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