Vertretung von Geschädigten der Amokfahrt in Magdeburg

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Ziel dieses Artikels ist es Geschädigte der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt über rechtliche Möglichkeiten zu informieren. Wir möchten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Geschädigte informieren und aufzuzeigen, wie wir als erfahrene Rechtsanwälte Sie in dieser schwierigen Zeit unterstützen können. Dabei ist uns die besondere Sensibilität für Ihre Situation als Geschädigter ein besonderes Anliegen.


1. Die rechtliche Situation der Geschädigten

Wer ist Geschädigter?

Eigentliche Geschädigte sind neben den unmittelbar durch die Tat Verletzten auch Hinterbliebene von Getöteten, insbesondere Ehepartner, Kinder oder Eltern. 

Auch wirtschaftlich Geschädigte – etwa Budenbetreiber die durch die Schließung des Weihnachtsmarktes Schäden erlitten haben – können Geschädigte sein – dies gilt nicht für das Strafverfahren.

Zudem können Personen mit sogenannten Schockschäden Geschädigte sein. Bei diesen sind allerdings hohe Hürden zu überwinden – eine Anwesenheit vor Ort muss wohl jedenfalls gegeben sein. Die Vertretung von Schockschäden ohne vorherige Absicherung der Vertretung durch eine Rechtsschutzversicherung, können wir nicht raten.

1.1 Vertretung und Betreuung im Strafverfahren 

Je nach den Umständen der Tat kann das Verfahren vor unterschiedlichen Gerichten stattfinden:

  • Schwurgericht (Landgericht): Bei Mord und Schuldfähigkeit 
  • Staatsschutzverfahren (Oberlandesgericht): Bei Mord mit politischem Motiv (Terrorismus)
  • Sicherungsverfahren(Landgericht): wenn der Täter als nicht schuldfähig gilt.

Wir sind erfahren in all diesen Verfahren.

Effektive Vertretung Ihrer Rechte im Strafverfahren 

Als erfahrene Strafrechtler organisieren wir Ihnen als Geschädigte eine aktive Teilnahme im anstehenden Strafverfahren gegen den Fahrer des Fahrzeugs.

  • Zeugenschutz: Wir kennen alle Möglichkeiten Sie als Zeugen zu schützen um  belastende Aussagen zu vermeiden.
  • Akteneinsicht: Nebenklägern steht das Recht zu über Ihre Anwälte die Ermittlungsakten einzusehen, um sich umfassend über den Sachverhalt zu informieren. Dieses Recht allein ist wenig nützlich. Mit unserer Expertise bereiten wir Ihnen die Akten auf und informieren über die wesentlichen Punkte.
  • Fragerecht: Nebenklägern und deren Vertretern steht auch ein Fragerecht zu. Wir sind erfahren Ihre Fragen so vor Gericht vorzutragen, dass Ihren Interessen dadurch gefördert werden. Als erfahrene Anwälte stellen auch wir die entscheidenden Fragen.
  • Beweisanträge: Die Erfahrung aus vergleichbaren Verfahren zeigt, dass Staatsanwaltschaft und Gericht nicht immer an der Aufklärung, sondern auch an einem schlanken Verfahren interessiert ist. Wir wissen wie man Beweisanträge stellt, denen nachgegangen werden muss.

Es ist uns ein großes Anliegen Ihre Interessen im Strafverfahren optimal zu vertreten. Wir sind zudem routiniert darin Sie umfassend, aber kompakt über den Ablauf des Verfahrens zu informieren.


Sie haben Fragen?  unsere Antworten sind nur ein Anruf oder eine Email entfernt.

Als Geschädigte werden Sie viele Fragen quälen. Als Profis im Strafrecht sind wir es gewohnt Betroffenen genau zu erklären, warum ein Verfahren so verläuft wie es verläuft und welche Möglichkeiten es gibt auf das Verfahren einzuwirken. Wenn Sie einen persönlichen Eindruck von uns haben möchten, nutzen Sie jetzt die Chance und vereinbaren ein kostenfreies unverbindliches Erstgespräch hier über anwalt.de oder unter 0511/35733763.

1.2. Zivilrechtliche Ansprüche

Auf den Täter warten allein aufgrund der notwendigen Heilbehandlung der Geschädigten so hohe Kosten, dass bei diesem nichts zu holen sein wird. Daher müssen andere, die die Tat ermöglicht haben, für Schäden herangezogen werden:

Stand jetzt (Ende Dezember 24) drängt sich die Frage auf, welche Fehler der Veranstalter, die Stadt und das Land (Polizei) gemacht haben. 

        •  Schadensersatz: Eine Möglichkeit könnte sein, einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt Magdeburg, dem Land Sachsen-Anhalt oder dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes geltend zu machen, sofern vermeidbare Sicherheitsmängel vorlagen.

        •  Schmerzensgeld: Anspruchsgrundlagen sowie die Höhe des Schmerzensgelds hängen von der Schwere des erlittenen Schadens ab. Wir beraten Sie dazu gern.

Beachte: Auch der Halter und Versicherer des Tatfahrzeugs können sich strafbar gemacht haben, insbesondere dann, wenn es sich um ein Mietfahrzeug handelt.

Als routinierte Profis vertreten wir Ihre Ansprüche gegen alle, die Anteil an Ihrem Schaden hatten.

1.3. Öffentlich-Rechtliche Ansprüche

Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene bestimmte Voraussetzungen auf Leistungen zu Heilbehandlungen und Schadensersatz aus dem Opferentschädigungsgesetz.

Wir klären mit Ihnen die Ansprüche und setzen diese durch.

2. Was Geschädigte jetzt tun sollten

Dokumentation des Schadens

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen ist es essenziell, dass Sie ihre Schäden sorgfältig Dokumentieren. Ich rate Ihnen daher, dass Sie alle relevanten Unterlagen wie Arztberichte, Rechnungen oder Fotos von Verletzungen oder beschädigtem Eigentum sammeln. Beachten Sie: Auch vermeintlich kleine Details können am Ende entscheidend sein. Zögern Sie nicht, bei Verletzungen einen Arzt aufzusuchen, selbst wenn diese zunächst harmlos erscheinen.

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf. In einer unverbindlichen Erstberatung klären wir Ihre individuellen Möglichkeiten und leiten die notwendigen Schritte ein, um Ihre Ansprüche zu sichern – für Hinterbliebene und Verletzte ist unsere Erstberatung natürlich kostenfrei. Je früher Sie handeln, desto besser können wir Ihre Rechte sichern - Sie erreichen uns auch zwischen den Jahren! 

3. Über uns

Unsere Kanzlei zeichnet sich durch umfassende Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Strafrechts, Opferrechts und Schadensersatzes aus. Mit einem tiefen Verständnis für die rechtlichen und emotionalen Herausforderungen setzen wir uns mit vollem Engagement für Ihre Anliegen ein. Unser Team verfügt über langjährige Expertise in der Bearbeitung komplexer Fälle, einschließlich Tötungsprozessen und der Vertretung von Verletzten und Hinterbliebenen. 

Wir sind bundesweit für Sie tätig, weshalb wir Ihnen eine digitale Abwicklung ermöglichen und Sie dennoch persönlich Betreuen. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen – wir sind für Sie da. 

Foto(s): Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte; pexels-alina-chernii-682289345-19480506


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