Verurteilung wegen gefälschtem Impfpasses durch AFD-Kreisrats aufgehoben - OLG Hamm vom 27.04.2023

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Das OLG Hamm hat mit Beschluss v. 27.04.2023 (Az: 3 RVs 16/23) ein Urteil des LG Bielefeld wegen Vorlage eines gefälschten Impfpasses aufgehoben. Der Angeklagte hatte unter Vorlage eines gefälschten Impfausweises an einer Sitzung des Ältestenrates des Kreistages in E. teilgeommen. Er wollte, dass die Zeugin H., um deren Tätigkeit er für den Kreis E. wusste, insoweit täuschen, dass er nicht geimpft war. Durch die Kontrolle nahm sie im Auftrag des Landrats dessen Kompetenzen wahr. 

Demnach handelte der Landrat, der als Vorsitzender des Kreistags gem. § 36 KrO NRW die Einhaltung der Corona-Schutzregelungen durch die Mitglieder des Kreistags kontrolliert, als Behörde im Sinne von § 279 StGB a. F. An Straftaten von Volksvertretern dürfen nach Ansicht des Senats des OLG Hamm keine anderen rechtlichen Maßstäbe angelegt werden.

Das OLG Hamm (Beschluss v. 27.04.2023 ,Az: 3 RVs 16/23) sah den Tatbestand des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 279 StGB in der bis zum bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung als erfüllt an (§ 279 StGB a. F.). 

Die Zumessungserwägungen des Landgerichts wiesen nach Beschluss des OLG Hamm jedoch eine Reihe von Lücken, Widersprüchen und Ungenauigkeiten auf. Insoweit wurde das Urteil zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des LG Bielefeld zurückverwiesen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist in Impfpassfällen und anderen Corona-Maßnahmen spezialisiert. Er konnte auch einen Freispruch und Einstellungen erreichen.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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