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Verwaltungsgericht Berlin: Berliner Domina-Studio darf wieder öffnen!

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Per Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Juli 2020 wurde in einem Eilverfahren entschieden, dass das Berliner Domina-Studio "Avalon" vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache im Klageverfahren geöffnet werden darf. Zulässig ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Bereich BDSM/Domina ohne Geschlechtsverkehr (Beschluss des VG Berlin vom 22.07.20, Az: 14 L 163/20). 

Die Antragstellerin muss gewährleisten, dass die Regelungen in dem von ihr eingereichten Hygiene- und Schutzkonzept, die entsprechenden Regelungen in der Corona-Verordnung sowie die Vorschriften zur Anwesenheitsdokumentation und die Vorschriften zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung eingehalten werden. 

Bordelle, in denen Geschlechtsverkehr stattfindet, unterscheiden sich nach Ansicht des Gerichts in epidemiologischer Hinsicht deutlich von Domina/BDSM-Studios. Bei der Erbringung von Domina- bzw. BDSM-Dienstleistungen komme es typischerweise nicht zum Geschlechtsverkehr, weshalb ein enger Ganzkörperkontakt zwischen den Beteiligten ausbleibe. Der Körperkontakt beschränke sich allenfalls auf Berührungen mit der Hand, auch das Tragen von Handschuhen sei nicht "bereichsuntypisch". 

Auch in Bezug auf die körperliche Aktivität sei der Geschlechtsverkehr mit einer intensiven körperlichen Betätigung und einer damit erhöhten Atemfrequenz nicht mit Dienstleistungen im Bereich Domina/BDSM vergleichbar, da sich die Kunden hier eher in einer passiven Lage befinden würden und keine körperliche Anstrengung mit entsprechender Atemfrequenz zu besorgen sei. Auch ließe sich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung eher mit Dienstleistungen im Bereich Domina/BDSM vereinbaren als mit dem Geschlechtsverkehr in Bordellen. 

Es liege deshalb eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung und damit ein Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes vor.

Die Entscheidung ist zu begrüßen. Das VG Berlin arbeitet zutreffend das unterschiedliche Infektionsrisiko beim Geschlechtsverkehr in Bordellen und sexuellen Dienstleistungen in Domina- bzw. BDSM-Studio heraus. 

Es war bereits an anderer Stelle in dem Beitrag "Die aktuelle Berliner Corona-Verordnung – eine Chance für Domina-Studios?" darauf hingewiesen worden, dass Berlin insoweit einen Sonderweg gewählt hatte, als hier gemäß der Verordnung nur die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt untersagt ist, mithin sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten ohne Körperkontakt bereits vor der Entscheidung zulässig waren. 

Betreibern von Domina- bzw. BDSM-Studios, die ihre Tore wieder öffnen wollen, wird angeraten, das Gespräch mit der zuständigen Behörde zu suchen oder sofort den Rechtsweg zu beschreiten. 




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