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VG Aachen: Polizist darf in Pseudo-Doku-Soaps mitspielen

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Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit einem Urteil vom 12.03.2015, Aktenzeichen: 1 K 1032/14, entschieden, dass die Mitarbeit eines Polizisten in Sendungen wie den RTL-Produktionen „Familien im Brennpunkt“ und „Verdachtsfälle“ nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schadet, solange der Polizist sachlich korrekte und auf seiner Erfahrung beruhende Ratschläge gebe.

Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger, einem Polizeibeamten, durch das beklagte Bundesland Nordrhein-Westfalen die Nebentätigkeit in Fernsehproduktionen untersagt.

Gegen diese Untersagung erhob der Beamte Klage und bekam nun vom Verwaltungsgericht Aachen Recht.

Nach Ansicht der 1. Kammer werde das Ansehen der öffentlichen Verwaltung durch die Mitarbeit des Polizisten nicht beeinträchtigt, solange jedenfalls der Kläger sachlich korrekte Ratschläge gebe.

Die gelegentliche Einblendung außerhalb des gespielten Hauptgeschehens gewährleiste, so die Richter, die Abgrenzung zum fiktiven Teil der Sendungen. Dabei sei auch zu beachten, dass der Kläger auch in der Vergangenheit schon mit Genehmigung seines Dienstherrn an vergleichbaren TV-Formaten mitgewirkt hat

Nach Ansicht des Gerichts sei es weiterhin auch unerheblich, dass die Beklagte die Zusammenarbeit mit Produktionsfirmen bestimmter Formate eingestellt habe, da zwischen der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und der Teilnahme eines einzelnen Beamten an solchen Sendungen unterschieden werden müsse. Vorliegend gehe es nämlich nicht um die Außendarstellung der gesamten Polizei.

Falls sich das betreffende Format so wandele, dass eine Beeinträchtigung des Ansehens der öffentlichen Verwaltung zu befürchten sei, stehe es der Beklagten frei die Genehmigung jederzeit zu widerrufen.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.


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