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VG Trier: Entzug der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachten offensichtlich rechtmäßig

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Das Verwaltungsgericht Trier hat mit einem Beschluss vom 09.05.2016, Aktenzeichen: 1 L 1375/16.TR, entschieden, dass die Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachten den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat.

Im vorliegenden Fall hatte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Trier dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser ein gefordertes ärztliches Gutachten nicht beigebracht hatte. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte Kenntnis von einem Vorfall erhalten, bei dem der Antragsteller mit einem Blutalkoholkonzentrations-Wert von ca. 2,5 Promille im Stadtgebiet dadurch aufgefallen war, dass er von einem fremden Fahrrad Reifen abmontiert und sich auf seinem weiteren Weg durch die Stadt „äußerst aggressiv“ gezeigt habe, indem er ständig mit Füßen gegen Häuserwände, Straßenschilder und Verkehrseinrichtungen getreten habe. Nach Kenntniserlangung von diesem Vorfall hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Frage einer möglichen Alkoholabhängigkeit gefordert. Dieses Gutachten hatte der Antragssteller nicht beigebracht, weshalb ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Nach Ansicht des Verwaltungsgericht sei dies nicht zu beanstanden. Vorliegend seien, so die Richter, neben der hohen Alkoholkonzentration in der Gesamtschau weitere Umstände hinzugetreten, die zumindest den Verdacht auf eine mögliche Alkoholabhängigkeit rechtfertigten. Daher sei eine Abklärung durch ein ärztliches Gutachten erforderlich.


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