VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Werbung mit "LGA geprüft"

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Es mahnt der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ab wegen Werbung mit „LGA geprüft“

Der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen.

Derzeit wird in einer aktuellen Abmahnung dem Betroffenen vorgeworfen in einem online Verkaufsangebot Werbung durch einen besonderen Hinweis „LGA geprüft“ benutzt zu haben. Bei Prüfzeichen bestehe jedoch, ähnlich wie bei Bewertungen zu Warentests, ein erhebliches Interesse des Verbrauchers daran zu erfahren, in welcher Weise und vor allem zu welchen Kriterien die Prüfung erfolgt ist. Daher muss bei der Benutzung eines solchen Hinweises immer im Zusammenhang mit den hierzu relevanten Informationen erfolgen.

Schon vor einiger Zeit ist der VGU Verein aufgrund des Verschickens einer Abmahnung bekannt geworden:

https://www.ra-herrle.de/vgu-versandangabe/?preview_id=16408&preview_nonce=be5f199101&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true

Der VGU fordert für diesen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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