VI ZR 162/20; BGH hebt Verhandlungstermin nach Revisionsrücknahme auf

  • 2 Minuten Lesezeit

BGH Verhandlung zum Thermofenster fällt aus

Man musste es schon erwarten. 

Die zu erwartende Grundsatzentscheidung, ob auch ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und entsprechend BGH VI ZR 252/19 Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB gegen den Hersteller auslöst, fällt zunächst aus.

Der BGH teilt aktuell per Pressemitteilung mit:

"Verhandlungstermin im Dieselverfahren" gegen die Daimler AG (VI ZR 162/20) vom 27. Oktober 2020, 9.30 Uhr aufgehoben 

Der VI. Zivilsenat hat den Termin zur mündlichen Verhandlung (siehe dazu Pressemitteilung 73/2020) aufgehoben, da der klagende Fahrzeugkäufer die Revision zurückgenommen hat.

In dem Verfahren ging es um Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen einen Fahrzeughersteller. Der klagende Käufer hatte geltend gemacht, das von der beklagten Daimler AG hergestellte Fahrzeug weise eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sogenannten "Thermofensters" auf.

Ein Verfahren mit ähnlicher rechtlicher Problematik wird am 14. Dezember 2020, 11.00 Uhr verhandelt (siehe dazu Pressemitteilung 129/2020)."

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2020

Vergleich liegt nahe

Natürlich kann man über den Hintergrund der kurzfristiger Revisionsrücknahme nur spekulieren. 

Aber es ist mehr als naheliegend, dass ein Kläger, der durch alle Instanzen geklagt hat, nicht kurz vor der Verhandlung nun die Revision zurück nimmt, ohne dass er dafür eine Kompensation erhalten hat, der Hersteller sich also mit ihm verglichen hat.

Das aber wiederum zeigt, dass Daimler offenbar erhebliche Sorge vor einem Urteil des BGH (oder auch nur vor dessen rechtlichen Ausführungen in einem solchen Verfahren) hat.

Nach den jüngsten Erfahrungen ist davon auszugehen, dass der BGH allerdings ein solches Spiel nicht lange mitgehen wird und bei einem der zeitnah anstehenden Verfahren dann diesem Vorgehen mit einem Hinweisbeschluss begegnen wird.


Ansprüche jetzt prüfen

Sollten Sie daher ebenfalls ein Dieselfahrzeug mit einem Motor besitzen, bei dem ein Thermofenster vorliegend oder vermutet wird (etwa EA 288 oder EA 897 bei Volkswagen, OM 651 bei Daimler), sollten Sie jetzt Ihre Ansprüche prüfen.

RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!

Sebastian Koch

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Koch

Beiträge zum Thema