Viel zu tun - der Arbeitgeber ordnet seit Wochen Überstunden an - was kann ich tun?

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Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nur dann berechtigt, Überstunden anzuordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ist im Arbeitsvertrag z.B. geregelt, dass nur 40 Stunden pro Woche geschuldet werden, so müssen auch nur 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Enthält der Vertrag hingegen eine Regelung, nach der der Arbeitgeber nach billigem Ermessen Mehrarbeit anordnen kann, z.B. durch Zahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts oder durch Gewährung von Freizeitausgleich, ist dies grundsätzlich zunächst möglich. Da auch hier der Grundsatz des billigen Ermessens aus § 315 BGB zu beachten ist, sind diesem Recht des Arbeitgebers Grenzen gesetzt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Regelung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Wenn Sie mehr über das Thema Überstunden erfahren möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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Foto(s): https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/ueberstunden-bei-teilzeitbeschaeftigung/

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