Wie viel Macht hat der Betriebsrat wirklich?
- 5 Minuten Lesezeit

Wenn es um Unternehmensfusionen, Rationalisierungsmaßnahmen oder Entlassungen geht, hat der Betriebsrat ein gewisses Mitspracherecht. Doch wie weit reicht die Macht des Betriebsrates wirklich? Welche Aufgaben hat er zu erfüllen und welche Regeln müssen bei der Einsetzung eines Betriebsrates beachtet werden?
Betriebsrat: Vermittler zwischen Arbeitgeber und Belegschaft
Die gesetzlichen Grundlagen zur Wahl des Betriebsrates und seines Aufgabenbereiches finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darüber hinaus bestimmen andere Arbeitsgesetze weitere Aufgaben des Betriebsrates, z. B. sein Mitbestimmungsrecht im Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Gemäß § 2 BetrVG arbeiten Arbeitgeber und Betriebsrat „vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen.”
Damit wird deutlich, dass ein Betriebsrat in erster Linie als Vermittler zwischen der Belegschaft und dem Arbeitgeber fungiert. Er muss also beim Arbeitgeber Anfragen, Wünsche und Forderungen der Beschäftigten vorbringen und mit ihm, wenn möglich, darüber einen Kompromiss erzielen.
Achtung: Der Betriebsrat wird zwar häufig als Vertreter der Arbeitnehmer angesehen, ist aber in Wahrheit nicht an Weisungen der Arbeitnehmer gebunden. Er ist lediglich Repräsentant der Belegschaft.
Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass dem Arbeitgeber ein weites Feld an Entscheidungsautonomie zuzugestehen ist, er ist derjenige, der letztlich die Unternehmensziele festlegt und konkrete Entscheidungen im Firmenalltag trifft. Daher ist die Macht des Betriebsrates begrenzt, dennoch ist er keinesfalls ein zahnloser Tiger.
Den größten Einfluss hat der Betriebsrat, wenn Entscheidungen des Arbeitgebers von seiner Zustimmung abhängig sind (Zustimmungsrechte), z. B. bei den Personalfragebögen oder persönlichen Angaben in Arbeitsverträgen gem. § 94 BetrVG.
Verweigert der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Zustimmung, kann dieser wiederum die Einigungsstelle anrufen, deren Entschluss dann die fehlende Zustimmung des Betriebsrates ersetzt. Die Einigungsstelle besteht je zur Hälfte aus Personen, die von Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeberseite berufen werden und einem unabhängigen Vorsitzenden (§§ 76 ff. BetrVG).
Darüber hinaus steht dem Betriebsrat mit bestimmten Widerspruchsrechten ein echtes Mitbestimmungsrecht zu, das insbesondere bei Kündigungen zum Tragen kommt. Dabei kann es sich sowohl um verhaltensbedingte als auch betriebsbedingte Kündigungen handeln.
Hier muss der Betriebsrat vor der Kündigung über diese vom Arbeitgeber informiert werden. Kommt er zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Kündigung nicht vorliegen, muss er dies dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen und kann der Kündigung widersprechen, § 102 BetrVG.
Achtung: Dadurch wird die Kündigung zwar nicht unwirksam. Wenn aber ordnungsgemäß Kündigungsschutzklage erhoben wurde, hat der Arbeitnehmer dann bis zum Ende des Gerichtsverfahrens einen Weiterbeschäftigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Weitere Themen, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann, sind Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Betriebsordnung, Urlaub, Prämiensätze, Zielvereinbarungen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen.
Beratungsrecht, Anhörungsrecht und Informationsrecht des Betriebsrats
Wesentlich weniger Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat über das ihm zustehende Beratungsrecht, d. h. bei einer bestimmten Arbeitgeberentscheidung ist der Betriebsrat in die Beratung und Verhandlung mit einzubeziehen, z. B. hat er ein Beratungsrecht gemäß § 85 BetrVG, wenn es um Beschwerden von Arbeitnehmern geht.
Deutlich schwächer ist die Position des Betriebsrates, wenn es um sein Anhörungsrecht und Vorschlagsrecht geht (§ 86a BetrVG), z. B. wenn er die Meinungen der Belegschaft dem Arbeitgeber zur Kenntnis bringt.
Schließlich ist noch das Informationsrecht des Betriebsrates zu erwähnen. Danach muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren, wenn dieser die Information zur Erfüllung seiner Aufgabe benötigt, etwa gem. § 80 Abs. 2 BetrVG.
Wer darf in den Betriebsrat?
Da der Betriebsrat verpflichtet ist, zum Wohle der Arbeitnehmer zu handeln, hat dies Folgen für die Wahlberechtigung und Zusammensetzung des Betriebsrates. Ausschließlich Arbeitnehmer können einen Betriebsrat wählen und in den Betriebsrat gewählt werden. Aufgrund der Interessenlage sind damit Geschäftsführer, Vorstände, Mitglieder von Personengesellschaften, Ehegatten des Arbeitgebers, Prokuristen und insbesondere leitende Angestellte weder wahlberechtigt noch wählbar.
Ergänzung: Leitende Angestellte werden innerbetrieblich durch den sog. Sprecherausschuss vertreten, der die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber regelt.
Die Größe des Betriebsrates insgesamt, also die Anzahl der Betriebsratsmitglieder, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab, die im Betrieb beschäftigt sind (§ 9 BetrVG).
Sonderrechte für Mitglieder des Betriebsrats
Bei der Betriebsratsmitgliedschaft handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, so dass für die Tätigkeit kein Entgelt gezahlt wird. Deshalb – und wegen ihrer besonderen Stellung – genießen Betriebsratsmitglieder zahlreiche Sonderrechte, die ihnen einerseits die Erfüllung ihrer Aufgaben innerhalb des Betriebes ermöglichen und andererseits ihre Unabhängigkeit vom Arbeitgeber stärken sollen.
Als Beispiele seien hier genannt:
Entgeltschutz: Arbeitslohn trotz Tätigkeit für Betriebsrat (§ 37 BetrVG)
Tätigkeitsschutz: keine niederen oder zu anspruchsvolle Aufgaben, keine Strafversetzung
Weiterbildungsschutz: Freistellungsanspruch für Fortbildungsmaßnahmen
Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG, der nur eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds und nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässt.
Einige dieser Sonderrechte bestehen nicht nur während der Dauer der Betriebsratsmitgliedschaft, sondern entfalten auch Nachwirkungen für die Zeit nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Der Entgeltschutz besteht über ein Jahr fort, der Kündigungsschutz ebenfalls und der Tätigkeitsschutz für ein bis zwei Jahre (bei drei Amtszeiten infolge).
Wahl des Betriebsrats
Ein Betriebsrat kann regulär in Betrieben ab mindestens fünf regulär beschäftigte, volljährige Arbeitnehmer gewählt werden. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen, die mindestens sechs Monate im Jahr beschäftigt werden oder Mitarbeiter in Elternzeit, wenn für sie kein Ersatz eingestellt wurde.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr, also auch Zeitarbeiter, die in der Firma mindestens drei Monate eingesetzt sind. Gewählt werden können alle Arbeitnehmer, außer sie haben ihr Recht auf öffentliche Wählbarkeit verloren, etwa weil sie vorbestraft sind.
Die Wahl wird vom Wahlvorstand organisiert und durchgeführt. Dabei wird in geheimer, unmittelbarer Wahl aufgrund des Verhältnis- und Mehrheitswahlrechts ein Betriebsrat bestimmt (§ 14 BetrVG).
Die reguläre Amtszeit eines Betriebsrates beträgt vier Jahre, Ausnahmen gelten etwa wenn Betriebe veräußert, gespalten oder fusioniert werden. Gewählt ist, wer mindestens ein Zwanzigstel aller Stimmen erhalten hat, wer von mindestens drei Wahlberechtigten (oder zwei bei Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten) gewählt wurde und jedenfalls wenn er 50 Stimmen erzielen konnte.
Ein vereinfachtes Verfahren ist für Kleinbetriebe in § 14a Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen.
(WEL)
Artikel teilen:

Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Betriebsrat?
Rechtstipps zu "Betriebsrat"
-
Kündigung & Abfindung: Was tun, wenn die Kündigung kommt? Ihre Rechte und Chancen auf eine Abfindung16.03.2025 Rechtsanwältin Imke König„… eingehalten wurde. Diese richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag oder den gesetzlichen Vorschriften. - Betriebsratsanhörung : Falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser vorher angehört werden …“ Weiterlesen
-
14.03.2025 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… , eine einvernehmliche Lösung zu finden. Betriebsrat einschalten : Falls vorhanden, kann der Betriebsrat unterstützen. Rechtliche Schritte einleiten : Eine Klage vor dem Arbeitsgericht kann geprüft werden …“ Weiterlesen
-
13.03.2025 Rechtsanwalt Daud Haque„… . Die Entscheidung wirft arbeitsrechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf bestehende Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Änderungen der Homeoffice-Regelung …“ Weiterlesen
-
14.03.2025 Rechtsanwalt Alexander Meyer„… Beschäftigungsjahr. Abfindung durch Sozialplan Bei Betriebsänderungen (z. B. Massenentlassungen, Betriebsschließungen) müssen Unternehmen häufig mit dem Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren. Darin …“ Weiterlesen
-
13.03.2025 Rechtsanwalt Jon Heinrich„… Ausschlussfristen zu beachten. Man sollte also nicht allzu lange warten, Zuschläge aus der Vergangenheit nachzufordern, da diese sonst verfallen könnten. Betriebsräte sollten sich jetzt unbedingt …“ Weiterlesen
-
13.03.2025 Rechtsanwalt Julian Tietze„… sein. Fehlende Sozialauswahl : In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern muss bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl getroffen werden. Fehlende Anhörung des Betriebsrats : Falls …“ Weiterlesen
-
12.03.2025 Rechtsanwalt Colin Marc Rapp„… ist erforderlich (§ 168 SGB IX). Schwangere und Elternzeitnehmer : Hier gelten strenge Voraussetzungen (§ 9 MuSchG, § 18 BEEG). Betriebsratsmitglieder : Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats (§ 15 KSchG …“ Weiterlesen
-
12.03.2025 Rechtsanwalt Matthias Wienbrügge„… . des Integrationsamtes) nötig. Eine Beteiligung des Betriebsrats ist nicht erforderlich. Arbeitnehmer/innen verzichten durch die Unterschrift allerdings faktisch oft auf wichtige Rechte, insbesondere …“ Weiterlesen
-
12.03.2025 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… und betriebliche Regelungen : In vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen gibt es Regelungen, die den Wechsel in eine Vollzeitbeschäftigung erleichtern. Eine Nachfrage beim Betriebsrat …“ Weiterlesen
-
12.03.2025 Rechtsanwalt Ansgar Dittmar„… Gesetzgebung im Einzelfall an. Bei einem Lohngefälle von mindestens 5% muss eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat erfolgen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Gewährleistung …“ Weiterlesen
-
11.03.2025 Rechtsanwalt Henning RABE VON PAPPENHEIM„… ) Nachweisbarkeit des Kündigungsgrundes und ggfs. einer korrekten sozialen Auswahl Zustimmungserfordernisse (Betriebsrat, Integrationsamt etc.) Sonstige formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen Erfolgsaussichten …“ Weiterlesen
-
10.03.2025 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Beschluss vom 3. Mai 2017 zum Aktenzeichen 4 BV 56/16 entschieden, dass ein im Pausenraum eingeschlafener Betriebsrat nicht gekündigt werden darf. Ein Mitglied …“ Weiterlesen
-
10.03.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… oder Frauen benachteiligt, drohen Bosch hohe Schadensersatzklagen. *Handeln Sie jetzt: Eine formale Beanstandung beim Betriebsrat erhöht Ihren Verhandlungsdruck – ich zeige Ihnen wie. 5. Verhandlungs …“ Weiterlesen
-
09.03.2025 Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer„… parallel neue Mitarbeiter einstellt. ❌ Der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde . Typische Fehler von Arbeitgebern: Ein Unternehmen hatte einen Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt, obwohl …“ Weiterlesen
-
09.03.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… riskieren! 4. Sozialplan & Betriebsratsbeteiligung – sind Ihre Rechte verletzt? Selbst in der Rechtsabteilung eines Konzerns passieren Fehler: ⚠️ Wurde der Betriebsrat korrekt beteiligt? Fehler …“ Weiterlesen
-
08.03.2025 Rechtsanwalt Kemal Eser„… kann helfen, bessere Bedingungen auszuhandeln – sei es durch höhere Abfindungen, längere Kündigungsfristen oder bessere Übergangsregelungen für die betroffenen Mitarbeiter." Betriebsrat muss aktiv …“ Weiterlesen
-
08.03.2025 Rechtsanwalt David Ahlf„… : ✔️ Dauer der Betriebszugehörigkeit ✔️ Lebensalter ✔️ Unterhaltspflichten ✔️ Schwerbehinderung Passiert hier ein Fehler, kann die Kündigung unwirksam sein. 1.4. Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß …“ Weiterlesen
-
08.03.2025 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… sich einsichtig, indem er für den entstandenen Wein Schaden aufkam. Nachdem der Betriebsrat angehört wurde und seine Zustimmung erteilte, entschied der Arbeitgeber , die Arbeitsverhältnisse beider …“ Weiterlesen
-
11.03.2025 Rechtsanwalt Daud Haque„… . Diese Kriterien sind entscheidend für die Sozialauswahl, die festlegt, welche Mitarbeiter bei vergleichbaren Positionen von einer Kündigung betroffen sein sollen. Die Rolle des Betriebsrats …“ Weiterlesen
-
07.03.2025 Rechtsanwältin Imke König„… Möglichkeiten , um sich gegen Mobbing zu wehren: - Beschwerde beim Arbeitgeber gemäß § 13 AGG - Einschaltung des Betriebsrats oder Personalrats Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Verletzung …“ Weiterlesen
-
07.03.2025 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… , die die Kammer getroffen hat, lässt auch die Frage offen, ob der Betriebsrat hätte angehört werden müssen. Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz erheblicher Pflichtverletzungen war …“ Weiterlesen
-
04.03.2025 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… des Betriebsrats ist. Wie Ihre Abfindungschancen sind, besprechen Sie am besten mit einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt. 2. Kündigung Für Abfindungsverhandlungen meist ebenso günstig, ist die Kündigung …“ Weiterlesen
-
04.03.2025 Rechtsanwalt Uwe Herber„BAG-Beschluss vom 24.04.2024 – 7 ABR 26/23 Leitsatz: Ein Betriebsrat kann auch dann gewählt werden, wenn weniger Wahlbewerber als Betriebsratssitze zur Verfügung stehen. In diesem Fall …“ Weiterlesen
-
13.03.2025 Rechtsanwalt Daud Haque„… Sonderzahlungen, Boni oder Provisionen Betriebliche Mitbestimmung nutzen 11. Betriebsrat einschalten In Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG …“ Weiterlesen