Viele Vermächtnisansprüche verjähren

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Viele Vermächtnisansprüche verjähren Ende 2012

Zum Ende Dezember 2012 könnte ein großer Teil erbrechtlicher Altansprüche verjähren. Betroffen sind vor allem Vermächtnisansprüche aus Erbfällen der Jahre bis 2009. Wer Ansprüche aus der Zeit vor 2010 hat, muss jetzt aktiv werden.

Verantwortlich dafür ist die Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010. Sie hat die Verjährungsregeln geändert. Die bis dahin geltende dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche ist abgekürzt worden auf eine Verjährungsfrist von nur noch drei Jahren. Nach allgemeinen Regeln beginnt der Fristenlauf für alle Ansprüche, die im Laufe des Jahres entstanden sind, einheitlich am Ende dieses Jahres. Die Frist läuft folglich auch am Jahresende ab. Mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren alle Ansprüche, die vor dem 01.01.2010 entstanden sind.

Auch Altfälle - bis zu fast dreißig Jahren zurück - verjähren auf Grund der Anpassung mit Ablauf dieses Jahres 2012. Das ergibt sich aus der Übergangsregelung des Art. 229 § 23 EGBGB, wonach sich die kürzere Frist durchsetzt.

Rechtsanwälte Hilbert und Simon rechnen damit, dass es in der zweiten Jahreshälfte zu einer erhöhten Nachfrage für anwaltliche Leistungen auf diesem Gebiet kommen wird. Das kann bei Erbrechts-Spezialisten zu Engpässen und Mandatsablehnungen wegen Überlastung führen. Erbrechtliche Mandate fordern eine oft zeitintensive Bearbeitung. Auch die Anfrage bei Prozess-Finanzierern muss beim zeitlichen Ablauf berücksichtigt werden. Für eine sorgfältige Bearbeitung sollte nicht zu lange gewartet, sondern möglichst frühzeitig gehandelt werden.


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