Vienna Life muss Versicherungsbeiträge erstatten – auch Fondsverluste

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Vienna Life muss Rentenversicherungsvertrag rückabwickeln

Nach einem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 19.01.2018 ist die in Liechtenstein ansässige Lebensversicherungsgesellschaft Vienna Life in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg, geführten Verfahren erneut unterlegen. Die Vienna Life muss danach nicht nur den Rückkaufswert sowie auch die dem Vertrag belasteten Kosten erstatten. Das Landgericht urteilte, dass der Lebensversicherer auch die Fondsverluste dem Versicherungsnehmer erstatten muss.

Fondsgebundene Rentenversicherung im Tarif Selecta

Der von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretene Versicherungsnehmer hatte im Jahr 2007 einen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag bei der Vienna Life im Tarif Selecta abgeschlossen. 2016 erklärte er den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Rentenversicherungsvertrages und forderte die Versicherung zur Rückabwicklung des Vertrages auf. 

Diese lehnte zunächst ab. Statt eine Rückabwicklung des Vertrages vorzunehmen, zahlte sie nur das angeblich noch vorhandene Fondsguthaben aus. Der Versicherungsnehmer hatte 27.500 € an Beiträgen einbezahlt. Sein Verlust betrug nach Auszahlung des Rückkaufswertes noch ca. 9.250 €.

Lebensversicherung weigert sich Fondsverluste zu ersetzen

Nach Einschaltung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte zahlte die Vienna Life zunächst die aus den Beiträgen abgezogenen Abschluss- und Verwaltungskosten freiwillig wieder aus. Im Übrigen stellte sie sich aber auf den Standpunkt, die Differenz zu den geleisteten Versicherungsbeiträgen einbehalten zu dürfen. Denn diese sollten angeblich auf Verlusten aus der Anlage der Sparanteile in die vereinbarten Fonds beruhen. Insoweit vertreten die meisten Lebensversicherer bislang die Auffassung, dass die angeblich erwirtschafteten Verluste vom Versicherungsnehmer zu tragen seien.

Klage vor dem Landgericht Bielefeld

Der von Mayer & Mayer vertretene Versicherungsnehmer verklagte in der Folge die Vienna Life auf zusätzliche Erstattung der angeblichen Fondsverluste. Das Landgericht Bielefeld schloss sich in seinem Urteil vom 19.01.2018 der von Mayer & Mayer Rechtsanwälten vertretenen Auffassung an und verurteilte die Vienna Life zur Erstattung der Fondsverluste. 

Lediglich die Kosten für die Risikoabsicherung in Höhe von 88,26 € durfte die Versicherung nun im Ergebnis von den insgesamt gezahlten Versicherungsprämien in Höhe von 27.500 € im Rahmen der Rückabwicklung einbehalten (s.a. das von uns erstrittene Urteil des LG Gießen https://www.mayerlaw.de/2017-05/lg-giessen-verurteilt-vienna-life/).

Vienna Life versucht, Urteil zu verhindern

Die Vienna Life versuchte zunächst noch, durch ein Vergleichsangebot in Höhe eines Viertels des nunmehr ausgeurteilten Betrages ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zu verhindern. Ein Vergleich kam allerdings nicht zustande. In der Folge erging das für den Versicherungsnehmer günstige Urteil. Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen gerne auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Eine erste Einschätzung der Ihnen zustehenden Ansprüche, insb. der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder Widerrufs in Ihrem Fall, geben wir Ihnen gerne.

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