Rückabwicklung von Versicherungsverträgen bei Vienna Life

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Kunden des liechtensteinischen Versicherers Vienna Life mussten in den letzten Monaten und Jahren in vielen Fällen Mitteilungen ihrer Versicherungsgesellschaft entgegennehmen, wonach es bei den Lebensversicherungen zu teilweise erheblichen Verlusten gekommen ist. Gerade in den Jahren 2004 bis 2006 sind diese Verträge in großer Anzahl in Deutschland mit zum Teil sehr hohen Renditeversprechen vertrieben worden.

Die Realität sieht heute so aus, dass es sogar Verträge gibt, bei denen es zu einem Totalverlust gekommen ist und die Versicherungsgesellschaft mitgeteilt hat, dass das gesamte einbezahlte Kapital verloren ist.

Für die betroffenen Versicherungsnehmer gibt es aber auch Hoffnung, über eine Rückabwicklung des Vertrages doch noch jedenfalls die einbezahlten Prämien zurück zu erhalten. Denn in nahezu allen Verträgen, die bereits von Witt Rechtsanwälte PartGmbB geprüft wurden, liegen fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen vor. Dies bedeutet, dass auch noch viele Jahre nach Abschluss des Vertrages diesem widersprochen werden kann und eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages verlangt werden kann. 

Die Versicherung hat sich bislang stets damit verteidigt, dass die Prämien aufgrund der Investitionen verloren gegangen seien und dass dieses Risiko schließlich vom Versicherungsnehmer getragen werden müsse. Dieser Argumentation konnte aber in den von Witt Rechtsanwälte PartGmbB in zahlreichen Gerichtsverfahren mit Erfolg entgegen getreten werden. So hat das Landgericht München I mit Urteil vom 26.01.2018 Vienna Life zur vollständigen Rückzahlung sämtlicher Beiträge verurteilt. 

Die Beklagte Versicherungsgesellschaft hatte vergeblich versucht, Fondsverluste gegenüber dem Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers einzuwenden. Das Urteil des LG München I ist nach Rücknahme der Berufung durch Vienna Life inzwischen rechtskräftig. Der von Witt Rechtsanwälte PartGmbB vertretene Kläger erhält nun weitere rund 33.000 EUR zusätzlich zu dem bereits bei Kündigung des Vertrages ausbezahltem Rückkaufswert.

Das Landgericht Landau verurteilte Vienna Life in einem anderen Fall, in welchem der Versicherungsvertrag im Jahr 2008 abgeschlossen wurde, ebenfalls zur Rückzahlung des gesamten Versicherungsbeitrags an den Versicherungsnehmer. Dieses Urteil ist besonders Interessant, weil hier wohl erstmals im Zusammenhang mit Vienna Life über die Rückabwicklung von Versicherungsverträgen nach dem neuen Versicherungsvertragsrecht entschieden wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rückabwickeln lassen sich insbesondere auch Versicherungsverträge, welche bereits gekündigt sind, selbst dann, wenn diese Kündigung bereits viele Jahre zurückliegt.


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