Vierköpfige Familie hat Anspruch auf 4-Zimmerwohnung bei Hartz IV
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Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Danach sei es nicht zumutbar, einem Kleinkind oder Jugendlichen zuzumuten, zusammen mit einem Geschwisterteil ein Zimmer zu bewohnen. Einem dem Säuglingsalter entwachsenen Kleinkind steht danach ein eigenes Zimmer zu. Deshalb muss die ARGE SGB II auch einen Umzug bezahlen. Dieser sei nämlich auf jeden Fall notwendig und angemessen.
Im konkreten Fall waren die beiden Kinder 12 und 17 Jahre alt. Inwieweit Berufung eingelegt werden wird, ist noch nicht bekannt.
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