Volkswagen-Abgasskandal: Zwei weitere Urteile rund um den EA189

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Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zwei verbraucherfreundlichen Urteile zum Volkswagen-Dieselmotor EA189 mit der Schadstoffarm Euro 5 (Dieselgate 1.0) erstritten. In beiden Fällen erhalten die geschädigten Verbraucher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von der Volkswagen AG weitreichenden Schadensersatz zur Kompensation ihrer erlittenen wirtschaftlichen Nachteile. 

Die verbraucherfreundlichen Urteile zum Volkswagen-Dieselmotor EA189 mit der Schadstoffarm Euro 5 (Dieselgate 1.0) nehmen kein Ende. Jetzt haben das Landgericht Fulda (Urteil vom 24.08.2020, Az.: 2 O 177/20) und das Landgericht Hannover (Urteil vom 31.08.2020, Az.: 12 O 237/19) den Autohersteller zu Schadensersatz verurteilt. Für einen 2014 gebraucht erworbenen Audi A4 Avant 2.0 l TDI erhält der Kläger 12567,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juni 2020, für einen 2015 gebraucht erworbenen VW Passat Variant 2,0 l TDI 20845,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2020. 

Beide Urteile hat Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) erstritten. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. In beiden Fällen ist in den streitgegenständlichen Pkw der Skandalmotor EA189 verbaut, in dessen Steuerung eine Software genutzt wird, erkennt, wenn der jeweilige Pkw unter Laborbedingungen fuhr. Diese Motorsteuerungsgerätesoftware kennt zwei Betriebsmodi, die die Abgasrückführung steuern, einmal den NOx-optimierten Modus 1, der während des Fahrens unter Laborbedingungen aktiviert ist, und den partikeloptimierten Modus 0 im normalen Straßenverkehr. In ersterem Modus kommt es zu einer höheren Abgasrückführungsrate und somit zu einem niedrigeren Schadstoffausstoß. Im Normalbetrieb wird das Abgasrückführungssystem demgegenüber im Modus 0 betrieben, bei welchem der Schadstoffausstoß höher ist. Das bedeutet: Im normalen Fahrbetrieb werden die Grenzwerte der Euro-5-Norm nicht eingehalten, da außerhalb des Prüfstandes die Software In einen anderen Modus schaltet, bei dem eine deutlich geringere Abgasrückführung erfolgt. Dadurch hat die Volkswagen AG die Verbraucher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. 

Es bleibt also laut Rechtsanwalt Dr. Hartung dabei, dass geschädigte Verbraucher den Weg der Betrugshaftungsklage erfolgreich beschreiten können, um eine finanzielle Kompensation für ihren erlittenen wirtschaftlichen Schaden zu erhalten. Ein wenig Eile sei indes geboten. Grundsätzlich könnte es bei EA189-Motoren zu einer Verjährung der Ansprüche gegen Volkswagen Ende des Jahres 2020 kommen, wenn nicht sogar von höchstrichterlicher Seite vorher eine sogar schon eingetretene Verjährung zu Ende Dezember 2019 bestätigt werde, warnt der Dieselanwalt. Er verweist aber auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund, das ein neues Klagefenster geöffnet hat. Das Landgericht hat die Volkswagen AG mit ihrer Tochtermarke Audi aufgrund des Software-Updates zum EA189 aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Es wertet das Update als sogenanntes Thermofenster und damit als illegale Abschalteinrichtung. Auch nach dem Aufspielen des Updates hat das Fahrzeug – ein 2016 gebraucht gekaufter Audi A4 – die Grenzwerte bei der Abgasreinigung nicht einhalten können. 

Dazu Dr. Hartung: „Das Landgericht Dortmund schreibt damit ein neues Kapitel im Buch über den EA189-Dieselskandal. Durch diese Neuentwicklung hinsichtlich der Software-Updates bleibt das Klagefenster für Geschädigte aber gegebenenfalls länger offen, sodass auch künftig hinreichend Möglichkeiten bestünden, auf dem Weg der Betrugshaftungsklage weitreichende Schadensersatzzahlungen zu erhalten. Daher sollten Anleger sich nicht auf die Software-Updates verlassen, sondern Klagen nach § 826 BGB einreichen. Das ergibt alles Voraussicht nach im EA189-Komplex auch noch 2020 und darüber hinaus Sinn.“ 

Wichtig ist für Anwalt Dr. Hartung, dass der vermeintliche saubere Dieselmotor EA288 mit der Euro 6-Norm von der Verjährung definitiv auf lange Sicht nicht betroffen ist. „Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen. Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH hat eine spezielle Website zur neuen EA 288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.



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