Vom eigenen Arbeitgeber gegängelt? Wehren Sie sich (BAG, Az. 5 AS 7/17)

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Bundesarbeitsgericht hat sich jüngst in Sachen Weisungsrecht des Arbeitgebers auf die Seite der Arbeitnehmer geschlagen. Diese müssen sich künftig nicht beliebig betriebsintern versetzen lassen.

Der fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat jüngst entschieden, dass Arbeitnehmer unbilligen Weisungen nicht folgen müssen.

Dies zumindest so lange nicht, wie die Rechtmäßigkeit der Anweisung des Arbeitgebers gerichtlich nicht geklärt ist, so die Richter der höchsten Instanz in Arbeitsrechtsangelegenheiten.

Im entschiedenen Fall hat ein Immobilienkaufmann geklagt. Nachdem die Kündigung des Arbeitgebers im Jahre 2013 durch das Arbeitsgericht als unrechtmäßig erklärt wurde, wollte der Arbeitgeber den Kläger anderweitig dazu bringen, seine Stelle zu verlassen und gruppierte diesen lokal um.

Hierzu wollte der Arbeitgeber seinen Angestellten für ein halbes Jahr von Dortmund nach Berlin versetzen.

Nachdem der Arbeitnehmer sich dem widersetzte und der Arbeitgeber deswegen zweimal abgemahnt hatte, wurde ihm erneut gekündigt.

Ort, Art und Zeit der Umsetzung waren dem Arbeitnehmer aber nicht zuzumuten, so das Bundesarbeitsgericht. Der Arbeitnehmer beharrte folglich zu Recht auf eine Fortbeschäftigung in der Niederlassung des Arbeitgebers in Dortmund. Der fünfte Senat gab insoweit seine bisherige Rechtsprechung auf.

MPH Legal ServicesRechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. – vertritt Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern bundesweit in Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Anfragen werden zeitnah beantwortet.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.

Beiträge zum Thema