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Voraussetzungen für die Kündigung in der privaten Krankenversicherung für volljährige Mitversicherte

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Nach § 193 Abs. 3 VVG besteht eine Pflichtversicherung in der Krankenkosten-Vollversicherung. Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein wollen und müssen, müssen daraufhin privat versichert werden.

Ein Versicherungsnehmer kann den Vertrag für sich abschließen und für Dritte, beispielsweise auch seine Kinder.

Nunmehr hat sich der BGH, Urteil vom 18.12.2013 – IV ZR 140/13 damit befasst, wann die Kündigung des Vertrages für den Mitversicherten in der Krankenkosten-Vollversicherung möglich ist. Mitversichert war im vorliegenden Fall ein mittlerweile volljähriger Sohn. Der Vater hatte die Mitversicherung gekündigt und wies seinen Sohn an, sich nunmehr selbst zu versichern. Die Krankenversicherung teilte dem Vater mit, dass die Kündigung erst wirksam werde, wenn der Vater eine Anschlussversicherung nachweisen könne. Der Sohn jedoch schloss keinen neuen Krankenversicherungsvertrag ab, auch nicht als der Vater bereit war dafür die Kosten zu tragen.

In der Tat ist in § 205 Abs. 6 S. 2 VVG normiert, dass die Kündigung nur wirksam ist, wenn eine Anschlussversicherung nachgewiesen wird.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass dies nicht gilt, wenn der Mitversicherte volljährig ist und nicht mehr vom Versicherungsnehmer vertreten wird. Denn gegen eine Nachweispflicht einer ununterbrochenen Krankenversicherung als Voraussetzung für eine Kündigung spricht, dass der Versicherungsnehmer selbst nicht in der Lage ist, ohne Vollmacht des volljährigen Mitversicherten für diesen eine Anschlussversicherung abzuschließen. Das Gesetz darf dem Versicherungsnehmer jedoch keine Verhaltenspflichten auferlegen, die er alleine nicht erbringen kann und für ihn ohne Mitwirkung eines Dritten rechtlich unmöglich sind.

Stefan Piotrowski, Rechtsanwalt u.a. Fachanwalt für das Versicherungsrecht bei der Kanzlei SH Rechtsanwälte in Essen berät Sie gerne bei rechtlichen Fragen rund um das Thema private Krankenversicherung.


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