Vorbereitung für den Ernstfall

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Das sollten Sie bei der Erstellung eines handschriftlichen Testaments bedenken. 

   

Hier sind einige Tipps1:   

  • Das handschriftliche Testament sollte stets mit Datum und Unterschrift versehen sein, denn das jüngste Testament ist gültig. 
  • Am besten unterschreiben Sie jede Seite des Testaments.     
  • Vermeiden Sie die Verteilung einzelner Gegenstände, denn Sie können nicht vorhersehen, ob diese im Todesfall noch zur Verfügung stehen und provozieren nur Argwohn.     
  • Bedenken Sie diejenigen, die Ihr Grab pflegen werden, denn die Grabpflegekosten unterfallen nicht automatisch den Kosten der Bestattung.     
  • Sofern Sie an Ihrem handschriftlichen Testament nicht mehr festhalten wollen, sollten Sie es vernichten oder falls es zentral verwahrt wird, aus der Verwahrung herausnehmen.     
  • Auf welcher Schreibunterlage Sie Ihr privates Testament verfassen ist unerheblich, aber es muss        zwingend von Ihnen handschriftlich verfasst sein.     
  • Eine Ausnahme besteht beim Ehegattentestament, das von einem Ehepartner geschrieben und von beiden unterschrieben wird.     
  • Ihre Unterschrift muss nicht lesbar, aber dem Verfasser zuordenbar sein.     
  • Änderungen im Testament sollten unterlassen werden, da dies zu Auslegungsproblemen führen kann.     
  • Wenn sich Lebensumstände ändern, sollte das Testament auf Aktualität überprüft werden.      
  • Aufgefundene Testamente sind beim Nachlassgericht abzugeben. Um das Auffinden zu sichern, besteht die Möglichkeit das Testament, zentral zu  hinterlegen, beispielsweise im zentralen Testamentsregister.     

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