Vorfälligkeitsentschädigung beim Kreditvertrag - So können Sie unberechtigte Forderungen abwehren!

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Den Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung haben einige Verbraucher schon mal gehört oder davon gelesen. Vor allem im Zusammenhang mit Kleingedrucktem von Immobilienkreditverträgen. Doch was ist eigentlich eine Vorfälligkeitsentschädigung? Dürfen Kreditinstitute solche Zahlungen überhaupt verlangen? Und welche Möglichkeiten haben Verbraucher, wenn die Bank zu Unrecht zur Kasse bittet? Wir haben die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema "Vorfälligkeitsentschädigung" in diesem Artikel für Sie zusammengetragen! 

Vorfälligkeitsentschädigung - Was ist das?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Entgelt, welches Kreditinstitute von ihren Kunden fordern, wenn diese den Kredit vorzeitig zurückzahlen. Vorzeitig bedeutet vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Kreditvertrages. Jetzt fragen sich manche vielleicht, warum man einen Kredit vorzeitig zurückzahlen sollte? Dazu kann es aus ganz unterschiedlichen Gründen kommen. Häufig wird die Immobilie wie ein Haus oder eine Eigentumswohnung, für die der Kredit ursprünglich aufgenommen worden ist, doch (weiter-)verkauft. Manchmal zwingt auch ein Umzug, der Jobverlust, familiäre Einschnitte wie eine Scheidung oder anderweitige Lebensumstände dazu, dass Kreditnehmer ihren Immobilienkredit vorzeitig kündigen und zurückzahlen. 

Das Problem einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredites liegt darin, dass die Bank in der Regel bereits mit den Zinszahlungen ihres Kunden für mindestens zehn Jahre kalkuliert hat. Wird der Kreditvertrag vorzeitig beendet, würde der Bank dieses Geld aus den Zinszahlungen entgehen. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung soll deshalb derartige Verluste ausgleichen, weshalb in diesem Zusammenhang oft auch von einer "Strafzahlung" gesprochen wird.

Beträge von 25.000 Euro und mehr sind dabei nicht selten und die Höhe von Vorfälligkeitsentschädigungen können sehr hoch sein. Verbraucher fragen sich daher in solchen Situationen, ob die Zahlung wirklich an die Bank gezahlt werden muss und wie sich eine solche Strafzahlung vermeiden lässt.  

Wie kann die Forderung der Bank abgewehrt werden?

Grundsätzlich darf die Bank einen Ausgleich für eine vorzeitige Kreditrückzahlung verlangen. Aber Achtung: Für Verbraucher-Kreditverträge gelten dabei strenge Vorgaben. Missachtet die Bank diese Vorgaben oder setzt sie nicht korrekt um, so besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Verbraucher die Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung anfechten können und die Zahlung verweigern können.

Ein Anspruch auf Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist vor allem dann ausgeschlossen, wenn im Kreditvertrag folgende Punkte nur unzureichend angegeben worden sind:

  • Angaben zur Laufzeit des Kreditvertrages
  • Angaben zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers/der Darlehensnehmerin
  • Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Erfahrung zeigt, dass viele Immobilienkreditverträge zu diesen Punkten nur unzureichende Angaben enthalten, insbesondere zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Hierzu gibt es auch bereits höchstgerichtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshof sowie des Europäischen Gerichtshofs. 

Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt - Es ist nicht zu spät!

Sie haben die Immobilienfinanzierung bereits beendet und die von der Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt? Dann fragen Sie sich sicherlich, ob das Geld nun endgültig weg ist. Nein! Denn wenn die Informationen im Kreditvertrag nicht korrekt waren, hat die Bank keinen Anspruch auf die Strafzahlung. Haben Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bereits an Ihre Bank gezahlt, können Sie die Rückzahlung verlangen. 

Aber Achtung:
Bei der Rückforderung sind die Verjährungsfristen zu beachten. Etwaige Ansprüche gegen die Bank müssen in der Regel innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Danach ist eine Rückforderung ausgeschlossen.

Wir unterstützen Sie bundesweit - Lassen Sie Ihre Rechte von Profis prüfen!

Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügen über langjährige Erfahrung rund um das Thema Verbraucher-Kreditrecht und Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn auch Ihre Bank eine Strafzahlung von Ihnen verlangt oder Sie diese bereits gezahlt haben, beraten wir Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen gegen Ihre Bank wehren können. Wir gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und legen auf eine gute Mandantenkommunikation großen Wert. Über die Kosten unserer Tätigkeit sprechen wir vorab transparent und offen mit Ihnen. Häufig übernehmen auch die Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten für die Abwehr von unberechtigten Forderungen bzw. der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen. Wir übernehmen gerne für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Dieser Service ist von uns kostenlos. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf per Telefon, E-Mail oder dem unten stehenden Kontaktformular! Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen. 



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