Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht immer sein!

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Ausstieg aus dem Immobilienkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung


Wer nach dem 21. März 2016 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen hat und dieses nun vorzeitig wegen Verkaufs der Immobilie ablösen will, sollte sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, ob nicht eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung in Betracht kommt.


Für Baufinanzierungen seit 2016


Für Verträge die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die neue Chancen für Immobilienkreditnehmer mit sich bringt. Ab diesem Zeitpunkt darf ein Kreditinstitut bei vorzeitiger Kündigung nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn es den Verbraucher bei Vertragsschluss korrekt über die Vertragslaufzeit, das Kündigungsrecht sowie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung belehrt hat.


Vorfälligkeitsjoker beim Verkauf


Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zeigten sich viele Banken überfordert. Der fachkundige Blick in die Vertragsbedingungen der Bank kann deshalb dazu führen, die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Darlehensablösung komplett zu vermeiden.


Achtung Falle!

Beachten Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen und unterschreiben Sie nicht vorschnell Aufhebungsverträge mit der Bank!


Wir beraten Sie gern im Vorfeld des Verkaufs der Immobilie, um die Weichen richtig zu stellen. Beachten Sie, dass der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung die spätere Durchsetzung Ihrer Rechte erschweren könnte. Auch bei mündlichen Absprachen mit der Bank raten wir zur Vorsicht und Zurückhaltung.

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag auf vorzeitige Ausstiegsoptionen, unzulässige Klauseln und andere Fallstricke, über die Ihre Bank möglicherweise gefallen ist. Wir erläutern Ihnen, ob und wie Sie Kosten sparen können und setzen diese Rechte und Ansprüche für Sie auch durch.


Kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor dem beabsichtigten Verkauf Ihrer Immobilie


Unsere Kanzlei ist seit über zwanzig Jahren auf Verbraucherkreditrecht spezialisiert. Wir haben Erfahrung aus der Prüfung mehrerer Tausend Darlehensverträge bei unterschiedlichen Banken, Sparkassen, Versicherungen und Bausparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen gerne auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Eine erste unverbindliche Einschätzung der Ihnen zustehenden Ansprüche, insb. der Erfolgsaussichten eines Vorfälligkeitsjokers, geben wir gerne.

Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Homepage www.mayerlaw.de


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