Vorfälligkeitsentschädigung Volksbank Zuffenhausen? Rückerstattung? News vom Fachanwalt für Bankrecht

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In einem von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser geführten Klageverfahren gegen die Volksbank Zuffenhausen, auf Rückerstattung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung, wird mit Spannung eine Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart abgewartet.

Die bereits am 20.03.2024 durchgeführte mündliche  Verhandlung schätzt Rechtsanwalt Eser hierbei als einen vollen Erfolg für seinen Mandanten den Kläger ein.

Denn das Landgericht Stuttgart hatte sich im Rahmen seiner vorläufigen rechtlichen Bewertung gegenüber den Positionen des Klägers sehr wohlwollend geäußert  und Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der streitgegenständlichen Angaben im Immobilienkreditvertrag angemeldet.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nämlich insoweit ausgeschlossen, wenn im Darlehensvertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann insoweit wegen der Rechtsgrundlosigkeit noch für die Vergangenheit, 3 Jahre, von der Bank zurückverlangt werden.

Immobiliendarlehen sind gem. § 489 BGB unter Einhaltung einer Kündigungsfrist  von 6 Monaten ohne Entschädigung kündbar, sobald zehn Jahre seit Vollauszahlung verstrichen sind. Die Bank darf ihren Zinsverlust dann entsprechend nur bis zum erstmöglichen Kündigungstermin berechnen. 

Im entsprechenden Passus des streitigen Vertrages zu Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, wird  nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser aber der Eindruck erweckt, es könne ein Schaden über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg berechnet werden.

Der Kläger hatte unter anderem vorgetragen, dass die verwendeten Formulierung,  Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ unzureichend ist, weil aus der Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers den unzutreffenden Eindruck erweckt werde, es sei die gesamte Restlaufzeit des Vertrages gemeint und der Zinsschaden werde stets bis zum Ende der angegebenen Vertragslaufzeit berechnet.

Sollte diese vorläufige Rechtsauffassung des Landgerichtes Bestand haben und zu einer Verurteilung der Volksbank Zuffenhausen führen, so können sich auch andere Kunden der Volksbank Zuffenhausen und auch Kunden anderer Volksbanken, auf dieses Urteil sich berufen, so Rechtsanwalt Eser weiter.

Denn nicht nur die Volksbank Zuffenhausen  sondern auch eine Vielzahl von Kreditverträgen diverser Volksbanken  enthalten die identischen Angaben zu den Vorfälligkeitsentschädigungen. 

Diese können dann zurückgefordert bzw. vermieden werden. Ein Überprüfung kann hier schon zu Ersparnissen von über 20.000,- € führen.

Verbraucher, die eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten ihre Darlehensverträge und die Berechtigung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung von einem Fachanwalt für Bankrecht überprüfen lassen und gegebenenfalls diese von der Bank zurückfordern.

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Foto(s): Kemal Eser

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