Vorfälligkeitsentschädigung zurück fordern Ombudsmann entscheidet bei Anwaltskosten für Verbraucher

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Verbraucher können viel Geld sparen oder zurück fordern!

Es ist derzeit das Thema im Bereich der Immobilienfinanzierungen. Bei Verträgen zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs oder eines Neubaus, die ab 21.03.2016 geschlossen wurden, können Banken, Sparkasse und Versicherungen in vielen Fällen keine Vorfälligkeitsentschädigung ("VFE") geltend machen, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig zurück zahlt.

Dies ist dann der Fall, wenn die Immobilie während der Zinsbindung verkauft werden muss oder soll. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können dann zurück gefordert werden, wenn sie nach dem 31.12.2017 gezahlt wurden.

Wir hatten dazu wiederholt informiert und die Fehler der Darlehensgeber dargestellt

typische Fehler der Banken und Sparkassen


Ansprüche gehen weiter / Ombudsmann entscheidet zu Gunsten der Verbraucher

Neben der Rückzahlung einer bereits geleisteten VFE, stehen dem Verbraucher aber für die Zeit zwischen Zahlung und Rückzahlung zudem noch Zinsen auf diesen Betrag zu (Nutzungsentschädigung), die im Zweifel 2,5 Punkte über dem Basiszinssatz p.a. betragen.

Einen weiteren wichtigen Aspekt hat nun in einem von RA Sebastian Koch, Leiter des Referats Bankrecht bei SALEO Rechtsanwälte geführten Verfahren der Ombudsmann der privaten Banken  in einem Verfahren gegen die Commerzbank entschieden.

Im dortigen Fall hatte die Commerzbank zwar die komplette VFE erstattet und dann auch die Nutzungsentschädigung, wollte aber die angefallenen Anwaltskosten nicht erstatten.

Auf die durch RA Koch für seinen Mandanten eingereichte Beschwerde entschied der Ombudsmann dann im Sinne des Verbrauchers. Der Schlichtungsspruch hat nach den Regularien des Schlichtungsverfahrens Bindungswirkung für die Bank in diesem Verfahren, stellt aber einen Präzedenzfall für vergleichbare Verfahren dar.

Sollten Sie daher bereits erfolgreich die VFE erstattet bekommen haben, aber die eigenen Anwaltskosten getragen haben, sollten sie diese nachfordern.


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Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht







Foto(s): @SALEO


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