Vorladung oder Anklage erhalten wegen Upskirting – § 184k StGB – Anwalt für Strafrecht

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Der Bundestag hat Anfang Juli 2020 eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen und den neuen § 184k StGB eingeführt. Anlass der Gesetzesverschärfung war eine Petition, die eine Bestrafung des sogenannten "Upskirting" gefordert hatte. Gemeint ist dabei im Kern das Anfertigen von Fotografien vom Intimbereich eines anderen ohne dessen Zustimmung, in dem man beispielsweise unter den Rock fotografiert.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Vorladung der Polizei wegen "Upskirting"-Verletzung des Intimbereichs durch Aufnahme erhalten habe?

Das wichtigste ist die Ruhe zu bewahren und sich über die Rechte eines Beschuldigten zu informieren. Als Beschuldigter einer Straftat müssen Sie der Vorladung zur Vernehmung nicht folgen, denn Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Strafrecht und lassen Sie sich zu dem besten Vorgehen beraten.

Was stellt der neue § 184k StGB genau unter Strafe?

Der Gesetzeswortlaut wird wie folgt in der Strafgesetzbuch aufgenommen.

Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile
bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit
diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind,

2. eine durch eine Tat nach Nummer 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummer 1 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen,
namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des
Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Es folgt daraus, dass auch das Fotografieren bedeckter Körperteile den Tatbestand erfüllen können. Problematisch wird hier die Bewertung von Fotos am Strand werden, wo im Hintergrund Personen in Badebekleidung sein können. Wie immer bei neuen Gesetzen dauert es einige Jahre bis Klarheit herrscht, wie die Tatbestandsmerkmale auszulegen sind.

Muss ich als Opfer vom Upskirting einen Strafantrag stellen?

Der neue Straftatbestand ist ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass grundsätzlich ein Strafantrag notwendig ist und dringend zu empfehlen ist. Für den Strafantrag gelten enge gesetzliche Fristen und Formvorschriften. Am besten stellt man diesen direkt bei der Strafanzeige bei der wohnortnahen Polizeidienststelle. Dort haben die Polizeibeamten entsprechende Vordrucken.


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