Vorladung ​wegen Vergewaltigung erhalten als Beschuldigter - Was tun?

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Wenn Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter wegen Vergewaltigung erhalten, müssen Sie dieser nicht folgen. Die Vorladung ist eine unverbindliche Einladung und kann höflich abgesagt werden, ohne eine Erklärung abgeben zu müssen. Jeglicher Kontakt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte über einen Rechtsanwalt für Strafrecht laufen. Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts hingegen müssen befolgt werden, da sie verpflichtend sind, und bei Nichterscheinen kann Vorführungshaft drohen.

In jedem Fall sollten Sie als Beschuldigter keine Angaben zum Tatvorwurf machen, ohne vorher mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben. Ihr Strafverteidiger hat das Recht auf Akteneinsicht und kann Sie entsprechend beraten. Es ist wichtig, von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen und sich an die oben genannten Verhaltenstipps zu halten.

Die Vergewaltigung als besonders schwerer sexueller Übergriff

Die Vergewaltigung ist eine Form eines besonders schweren sexuellen Übergriffs oder einer sexuellen Nötigung. In solchen Fällen weicht das Maß der Verwerflichkeit erheblich von einem "Normalfall" ab, wodurch der üblicherweise vorgesehene Strafrahmen nicht mehr angemessen erscheint. Hier ist ein höherer Strafrahmen vorgesehen.

Regelbeispiele für besonders schwere Fälle

Das Gesetz benennt einige Regelbeispiele, die als besonders schwere Fälle gelten. Diese Beispiele bedeuten, dass in den aufgeführten Fällen normalerweise ein besonders schwerer Fall vorliegt, doch diese Einstufung ist nicht zwingend.

Vergewaltigung im Sinne des Gesetzes

Die Definition von Vergewaltigung gemäß § 177 Abs.6 Nr.1 StGB

Die Vergewaltigung nach § 177 Abs.6 StGB umfasst:

  1. Den Beischlaf mit dem Opfer (Geschlechtsverkehr)
  2. Besonders erniedrigende beischlafsähnliche Handlungen am Opfer

Besonders hervorzuheben sind beischlafsähnliche Handlungen, die "mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind."

Ähnliche Handlungen und Vergewaltigung

Was sind dem Geschlechtsverkehr ähnliche Handlungen?

Die Definition von beischlafsähnlichen Handlungen und ihre Bedeutung für Vergewaltigungsfälle

Der Begriff der dem Geschlechtsverkehr (Beischlaf) ähnlichen Handlungen ist zunächst schwer greifbar. Beischlaf im Sinne des Gesetzes bezieht sich nur auf vaginalen Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau, d.h., das Eindringen des Penis in die Scheide.

Anforderung der Besonderen Erniedrigung

Eine beischlafsähnliche Handlung muss besonders erniedrigend für das Opfer sein, wobei dies bei Handlungen wie Oralverkehr oder Analverkehr unproblematisch sein kann.

Strafbarkeit ohne physische Anwesenheit

Die Möglichkeit der Vergewaltigung in Fällen ohne physische Anwesenheit des Täters

Eine strafbare Vergewaltigung kann auch dann vorliegen, wenn der Täter keine physischen sexuellen Handlungen am Opfer vornimmt und sich nicht am selben Ort wie das Opfer befindet, insbesondere im Kontext des Internets.

Eindringen in den Körper und der Wille des Opfers

Eindringen in den Körper und der entgegenstehende Wille

Ein Eindringen in den Körper einer anderen Person erfordert nicht zwangsläufig das Brechen eines entgegenstehenden Willens, da Vergewaltigung bereits als besonders schwerer Fall einer sexuellen Nötigung betrachtet wird. Das Merkmal des Eindringens erfordert dies nicht zwingend.

Strafverschärfungen: § 177 Abs.7 und Abs.8 StGB

Wann droht eine höhere Strafe?

Zusätzliche Faktoren, die zu einer höheren Strafe führen können

Es gibt Situationen, in denen eine höhere Strafe droht. Ein solcher straferhöhender Umstand kann beispielsweise das Beisichführen einer Waffe oder eines sonstigen Mittels mit dem Ziel des Brechens des Opferwiderstands bei der Tat sein. In diesen Fällen beträgt die Mindeststrafe mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe.

Verwendung von Waffen und schwere Gesundheitsgefahr

Wird eine Waffe tatsächlich verwendet oder bringt der Täter das Opfer in eine schwere Gesundheitsgefahr, sind noch höhere Strafen vorgesehen. Eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gilt auch in Fällen, in denen das Opfer in Todesgefahr gebracht wird oder der Täter dem Opfer schwere körperliche Misshandlungen zufügt.

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