Oil & Gast Invest AG – Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Die Sorgenfalten der Anleger der Oil & Gast Invest AG dürften noch ein bisschen tiefer geworden sein. Das Amtsgericht Frankfurt hat am 31. August 2018 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 1009/18 O). Anleger müssen nun mehr denn je mit erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen.

Überraschend kommt die Insolvenz der Oil & Gas Invest AG (OGI) nicht. Schon im Februar wurden die Anleger aufgefordert, vorerst bis Mitte 2019 auf Auszahlungen zu verzichten, da es sonst wahrscheinlich zum Totalverlust kommen könnte. Die OGI vertröstete die Anleger mit der Aussicht auf ein neues gewinnträchtiges Projekt, für das allerdings noch ein Investor gefunden werden müsse.

Nun haben die Anleger schon seit Ende August Gewissheit, dass ihnen voraussichtlich der Totalverlust ihres Geldes droht. Mit ihrem Geld sollte eigentlich in den USA nach Öl gebohrt werden. Das hörte sich alles ganz gut an, doch Zweifel an dem Angebot gab es schon länger. Die Stiftung Warentest warnte schon 2015 vor den riskanten Nachrangdarlehen der OGI. Denn allen Versprechen und Garantien zum Trotz sind Nachrangdarlehen eine äußerst riskante Geldanlage. „Bei Nachrangdarlehen gehen die Anleger im Insolvenzfall in der Regel leer aus, weil zunächst alle Forderungen der vorrangigen Gläubiger bedient werden müssen. Für die Anleger bleibt dann kaum noch etwas über“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Daher sollten die Anleger nicht auf das Insolvenzverfahren vertrauen, sondern andere rechtliche Möglichkeiten in Betracht ziehen, um ihr investiertes Geld zu retten. So kann zunächst geprüft werden, ob die Nachrangigkeit überhaupt wirksam vereinbart wurde. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können z. B. entstanden sein, wenn die Anlageberater und Vermittler die Anleger nicht über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/.

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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller


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