d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG – Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden. Für die Anleger, die in d.i.i.-Fonds investiert haben, sind das beunruhigende Nachrichten.

„Auch wenn die Fondsgesellschaften nicht direkt betroffen sind, könnten sich die Insolvenzen mittelbar auch auf die Fonds auswirken. Anleger sollten sich daher frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Insolvenzanträge wurden zwar am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, aus Gründen der Zuständigkeit für eine der d.i.i.-Gesellschaften wird das Insolvenzverfahren aber am Amtsgericht Frankfurt geführt. Das Gericht wird nun prüfen, on ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Ist das der Fall, wird das Insolvenzverfahren in einigen Wochen eröffnet werden.

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hatte gegenüber dem Handelsblatt bereits mitgeteilt, dass der Geschäftsbetrieb im Regelinsolvenzverfahren fortgeführt und die gemanagten Assets weiter betreut werden. Nach eigenen Angaben hat die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien rund vier Milliarden Euro in Immobilienprojekte an 50 Standorten investiert. Über verschiedene Fonds können sich private, semiprofessionelle und professionelle Anleger an den Projekten beteiligen. Verantwortlich für das Fondsgeschäft ist die Tochtergesellschaft d.i.i. Investment GmbH. Sie ist zuständig für die Entwicklung, Konzeption und Verwaltung der alternativen Investmentfonds (AIF). Private Anleger konnten sich an den Fonds

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beteiligen.

Die schwierige Lage der Baubranche wurde als Grund für die Insolvenzanträge genannt. Allerdings geriet die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien auch wegen mutmaßlicher Scheinabrechnungen in die Schlagzeilen. Der Schaden soll zwar überschaubar gewesen sein, rief aber die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan, die die Compliance-Organisation des Unternehmens einer Sonderprüfung unterzieht.

Anleger dürften aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der d.i.i.-Gruppe besorgt sein. Sie können frühzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung ihrer Beteiligung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen. 

Schadenersatzansprüche können u.a. wegen Prospektfehlern entstanden sein, wenn hier falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Zudem können sich auch die Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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