Vorlage eines gefälschten Impfbuchs kann Urkundenfälschung sein - OLG Stuttgart vom 08.03.2022

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Der Beitrag setzt eine Reihe von Impfpassbeiträgen fort. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart im Hinblick auf das Vorliegen einer Urkundenfälschung.
Die Staatsanwaltschaft Hechingen erhob am 2. Dezember 2021 gegen den Angeklagten vor dem Landgericht Hechingen wegen Vorlage eines gefälschten Impfpasses in einer Apotheke Anklage wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 StGB.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hat mit Beschluss vom 25. Januar 2022 die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

§§ 277, 279 StGB in der alten Fassung stellen dieser Meinung folgend im Verhältnis zu § 267 StGB privilegierende Spezialvorschriften dar. Ein Rückgriff auf das allgemeinere Delikt der Urkundenfälschung sei nach dieser Ansicht ausgeschlossen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hob die Entscheidung mit Beschluss vom OLG Stuttgart, 08.03.2022 (- 1 Ws 33/22) auf. Bei vollständig ausgefüllten Impfbüchern handelt es sich demnach um verkörperte Gedankenerklärungen, die zum Beweis geeignet und bestimmt sind, und ihren Aussteller erkennen lassen (Urkundenbegriff aus Fischer, StGB, 69. Auflage 2022, § 267 Rn. 3).  Scheinbarer Aussteller war der angebliche Impfarzt des Impfzentrums Rottweil. Da über den Aussteller getäuscht wurde, war die Urkunde falsch.

Durch die Vorlage in der Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises auch Gebrauch gemacht.
Eine Strafbarkeit nach § 279 StGB a.F. setzt nach Auffassung des 1. Strafsenats das Gebrauchen des Gesundheitszeugnisses zur Täuschung einer Behörde (oder einer Versicherungsgesellschaft) voraus. Allein der Umstand, dass gemäß § 22 Abs. 5 Satz 3 IfSG eine zur Bescheinigung der Schutzimpfung verpflichtete Apotheke bestimmte personenbezogene Daten an das Robert-Koch-Institut als Bundesbehörde weitermeldet, führt in dem entschiedenen Fall ebenfalls nicht zu einer Strafbarkeit nach §§ 277 ff. StGB.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die vom Oberlandesgericht Stuttgart ausgeprochene Auffassung durchsetzen wird. Aufgrund divergierender obergerichtlicher Entscheidungen wurde der Bundesgerichtshof zur eEntscheidung angerufen. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ist in Impfpassällen und anderen Corona-Maßnahmen spezialisisert. Er hat viele Mandanten, dern Impfpassbetrug vorgeworfen wird, erfolgreich verteidigt. Neben Freisprüchen konnten zumndest erhebliche Reduzierungen der Strafen (um die Hälfte) erzielt werden.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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