Impfpass gefälscht - OLG Stuttgart: Urkundenfälschung, jedoch keine Strafbarkeit wegen §§ 277 ff. StGB aF

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Die Strafbarkeit der Benutzung gefälschter Impfpässe wird seit Monaten von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Insbesondere bis zum Zeitpunkt der Rechtsänderung der §§ 277 ff. StGB zum 24.11.2021 war eine Strafbarkeit nach vielfach vertretener Ansicht nicht gegeben. 

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 08.03.2022 (Az: 1 Ws 33/22) eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung angenommen.  Im November 2021 soll in dem entschiedenen Fall ein Mann in einer Apotheke in einer Stadt in Baden-Württemberg ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt haben, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB, da der Tatbestand des unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen nur bei Behörden und Versicherungsgesellschaften eine Strafbarkeit bestimmte.

Das Landgericht Hechingen ließ die Anklage nicht zu. Seiner Ansicht nach stelle § 279 StGB a.F. im Verhältnis zu § 267 StGB eine privilegierte Spezialvorschrift dar, weshalb ein Rückgriff auf das allgemeine Delikt der Urkundenfälschung ausgeschlossen sei.

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB.

Der Senat sah einen Ausschluss durch Speztialität nur, wenn ein unrichtiges Gesundheitszeugnis gegenüber einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft gebraucht wird. Dies sei aber in diesem Fall nicht gegeben.

Apotheke ist keine Behörde

Bei einer Apotheke handele es sich nach Feststellung des Senats nicht um eine Behörde im Sinne von § 279 StGB a.F., sondern um ein privates Unternehmen. 

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist ua. auf Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen spezialisiert.

Zuletzt wurde durch Rechtsanwalt Steffgen am 24.06.2022 ein Freispruch wegen Impfpassbetrug vor dem AG Landsberg a.L. erwirkt. Insbesondere in Altfällen bestehen häufig noch Chancen, Einstellungen oder Freisprüche zu erreichen. Eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon ist möglich.

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