Vorsicht Abofalle: rezepte-portal-24.net (Premium Media Service)

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es in diesem Rechtstipp?

Mit diesem Rechtstipp möchte ich auf eine ganz aktuelle Abofalle der Firma Premium Media Service hinweisen und Ratschläge für Betroffene geben.

2. Der konkrete Fall: rezepte-portal-24.net (Premium Media Service)

Die Anbieter der Website rezepte-portal-24.net locken mit einem Gewinnspiel auf der Startseite. Zur Teilnahme (oder um Rezepte sehen zu können), muss sich der Besucher der Internetseite zunächst registrieren.

Nach der Anmeldung erhält der Besucher der Internetseite eine Rechnung für ein 12-monatiges Abo in Höhe von insgesamt 249.- €.

Auf diese Kosten hat die Firma Premium Media Service bis vor kurzem noch ganz versteckt im Fließtext ihrer Website hingewiesen. Neuerdings erfolgt der Kostenhinweis zwar in großer Schrift am Seitenanfang, sofern man aber nicht genau aufpasst und diesen Hinweis überliest, wird man nach einer Anmeldung mit einer Rechnung sowie Zahlungsaufforderungen und Mahnungen für den Fall der Zahlungsverweigerung konfrontiert.

3. Kann ich mich gegen diese Abofalle wehren oder soll ich lieber zahlen, damit ich meine Ruhe habe?

Nein, Sie können und sollten sich wehren.

Mein ausdrücklicher Hinweis: Bitte zahlen Sie nicht einen Cent!

Auch wenn die Internetseite rezepte-portal-24.net neuerdings einen deutlicheren Kostenhinweis als zuvor beinhaltet, bestehen hier durchaus Möglichkeiten, sich vollständig von jeglichen Verpflichtungen zu befreien bzw. die Forderung von 249.- € zurückzuweisen.

Leider genügt es aber nicht, die Zahlungsaufforderung einfach nur zu ignorieren. Vielmehr sollten Sie aktiv werden und der Forderung in der richtigen Form entgegentreten. Die Forderung des Betreibers der Website rezepte-portal-24.net ist aus mehreren Gründen angreifbar.

Wenn auch Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen die Abofalle auf der Internetseite rezepte-portal-24.net benötigen, können Sie sich sehr gerne an uns wenden. Wir haben bereits seit mehreren Jahren Erfahrungen mit der erfolgreichen Abwehr von Abofallen.

Nutzen Sie doch einfach die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch. Hilfreich wäre es auch, wenn Sie uns vorab die Zahlungsaufforderung per E-Mail übersenden könnten. Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Pauschalpreis für die Forderungsabwehr.


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