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Vorsicht! Anrufe von AVAS Marketing + Consulting GmbH & AVAS UG wg. Eintrag bei zimmersuche24 und Rooms24

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Haben Sie als Hotelbetreiber auch schon einen Anruf der AVAS Marketing + Consulting GmbH erhalten? Vorsicht vor den Anrufen dieses Anbieters! Warum? Dies erläutern wir im nachfolgenden Artikel. Ebenso geben wir Tipps, was Sie tun können, wenn Sie bereits einen Vertrag mit der AVAS Marketing + Consulting GmbH geschlossen haben.

Die Masche

Die AVAS Marketing + Consulting GmbH bzw. die AVAS UG betreiben unter zimmersuche24.com bzw. Rooms24.de jeweils Portale, unter denen Vermieter von Ferienwohnungen, Pensionen und Gästehäuser ihre Angebote präsentieren und potenziellen Reisenden anbieten können. Um Vermieter solcher Einrichtungen zu erreichen, betreibt das Unternehmen aggressives Telefonmarketing. Achtung! Bereits hier beginnt die erste Masche.

Cold Calls

„Cold-Calls“ stellen eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar, wenn die Angerufenen keine vorherige Einwilligung zu diesem Gespräch erteilt haben.

Bei telefonischen Erstgesprächen bieten die AVAS Marketing + Consulting GmbH und AVAS UG den Angerufenen "kostenfreie" Testeinträge für ein oder zwei Monate auf ihren Portalen an, auf denen potenzielle Reisende angeblich direkt buchen könnten. Das hört sich doch erst einmal nicht schlecht an, oder?

Schnell mal Vertrag

Für dieses erstmalige Angebot müssen Angerufene nur schnell einen Vertrag abschließen. Im "Kleingedruckten" findet sich dann, dass die "kostenlosen Testphase" automatisch in einen mehreren hundert Euro teuren einjährigen „Premiumvertrag“ mit einer Mindestlaufzeit von einem oder zwei Jahren übergeht. Will man das nicht, muss man spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Testphase kündigen - bei einem 1monatigen Testangebot also spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen. Wer denkt da schon an die Kündigung?

Die Abrechnung

Wer nicht innerhalb der Frist kündigt bzw. die automatische Umwandlung schlicht übersehen hat, erhält schnell eine Rechnung in Höhe von 962,28 Euro für einen "Premiumeintrag" auf dem Portal. Viel Geld für viele kleine Vermieter und Hoteliers.

Unsere Empfehlung 

Lassen Sie sich am Telefon auf nichts ein. Verlangen Sie mindestens alle Zusagen schriftlich!

Falls Sie bereits eine Rechnung der AVAS Marketing + Consulting GmbH auf dem Tisch liegen haben, können wir Ihnen unter Umständen trotzdem helfen. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, diese Rechnung nicht zu bezahlen, sondern sie uns zur Prüfung zuzusenden. Kontaktieren Sie uns und wir werden alle möglichen Rechtsverstöße gegen die AVAS Marketing + Consulting GmbH prüfen. Die AVAS Marketing + Consulting GmbH ist außerdem in der Justiz bereits bekannt. Das LG Flensburg verurteilte das Unternehmen bereits zur Unterlassung von werblichen Telefonanrufen: LG Flensburg, Urteil vom 08.04.2022, Az.: 8 O 7/22.

Damit es gar nicht erst zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss, kontaktieren Sie uns gerne unter der im Profil angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail.


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Foto(s): Lars Rieck

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