Vorsicht bei Krankheit (Teil 2): Wann schreibt mich der Arzt eigentlich krank?

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Häufig werde ich gefragt, wann der Arzt durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit feststellt. In anderen Fällen berichten mir Mandanten, dass sie sich nun „krankschreiben“ lassen. In weiteren Fällen berichten mir Klienten, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angezweifelt hat oder der Arzt die begehrte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erstellt hat.

Damit die Rechtsfolgen aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz ausgelöst werden, nämlich in Durchbrechung des Grundsatzes „Lohn gegen Arbeit“, ist Voraussetzung, dass Arbeitsunfähigkeit gegeben ist, die infolge eines entstandenen Krankheitsbildes eingetreten ist.

Dabei ist nicht jede Krankheit geeignet, Arbeitsunfähigkeit auszulösen. Das eine Krankheitsbild kann im einen Fall Arbeitsunfähigkeit auslösen, während dasselbe Krankheitsbild im anderen Tätigkeitsbild keineswegs bei objektiver Betrachtung geeignet ist, Arbeitsunfähigkeit anzunehmen.

Nimmt man zum Beispiel die Knochenfraktur eines Beines, so ist bei einem handwerklichen Berufsbild in aller Regel die Möglichkeit genommen, die Arbeitsleistung zu erbringen, somit Arbeitsunfähigkeit anzunehmen. 

Betrachtet man aber bei der gleichen Krankheit das Tätigkeitsprofil eines Büromitarbeiters, so ist hier regelmäßig keine Arbeitsunfähigkeit anzunehmen. Denn ob der Mitarbeiter zu Hause sitzt oder an seinem Schreibtisch, macht häufig keinen Unterschied. Davon streng zu unterscheiden ist die Frage, inwieweit der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers, dessen Bein gebrochen ist, berücksichtigen muss. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, sogenannte leidensgerechte Beschäftigung sicherzustellen. 

Das bedeutet, dass möglicherweise besondere Sitzmöglichkeiten geschaffen werden müssen, der Arbeitgeber möglicherweise dafür zu sorgen hat, dass der gehbehinderte Mitarbeiter morgens sicher zur Arbeit kommt etc.

Vor diesem Grund verwundert es nicht, dass manch gewissenhafter Arzt nicht leichtfertig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt. Es ist möglicherweise – auch aus Sicht des Arbeitnehmer – nicht unverständlich, dass der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückweist, wenn der Krankheitszustand von außen her erkennbar ist und den Mitarbeiter nicht daran hindert, seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Zweifelsfragen beantworte ich gerne in einer persönlichen Erstberatung.


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