Vorsicht bei Verträgen mit der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG Wunderwerk

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Entgegen der gesetzlichen Verpflichtung hat die Elektrizitätswerke Düsseldorf AG, die am Markt auch unter der Bezeichnung Wunderwerk auftritt, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 noch nicht veröffentlicht. Eigentlich muss der Abschluss bis zum 31.12. des Folgejahres im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019  weist einen "durch Eigenkapital nicht gedeckten Fehlbetrag" von 621.328,66 € auf. Das Eigenkapital von (nur) 100.000,00 € ist also durch Verluste vollständig aufgezehrt.

Es handelt sich um ein vergleichsweise kleines Unternehmen. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug lediglich 2,0 Arbeitnehmer.

Nachstehend wird der im Unternehmensregister veröffentlichte Jahresabschluss zum 31.12.2019 eingefügt. Nach einem Gewinn in Höhe von 80.186,92 € in 2018 hat die Gesellschaft im Jahre 2019 bei einem gezeichneten Kapital von nur 100.000,00 € einen Verlust in Höhe von 731.328,66 € erlitten.

Mit der Stadtwerke Düsseldorf AG hat dieses Unternehmen nicht das Geringste zu tun. Die Stadtwerke Düsseldorf AG beschäftigt mehr als tausend Arbeitnehmer. Die Firmengeschichte reicht bis in das Jahr 1866 zurück. Der Umsatz betrug 2020 mehr als 2.000 Millionen €.

Die Elektrizitätswerke Düsseldorf GmbH Wunderwerk haben viele Verträge mit Kunden aufgekündigt oder unwirksame Preiserhöhungen vorgenommen, gegen die sich Kunden zur Wehr setzen. Ob bei dieser Entwicklung sichergestellt ist, dass die Kunden während der jeweiligen Vertragslaufzeit ordnungsgemäß beliefert werden, erscheint unsicher. Sollte eine Belieferung eingestellt werden, müssten Kunden, die im voraus Jahreszahlungen geleistet haben, ihre Guthaben zurückfordern. Ob diese Zahlungen dann erbracht werden oder das Unternehmen womöglich in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, erscheint nicht sicher.

Aus diesem Grunde ist sehr zu empfehlen, dass Kunden mit jährlicher Vorauszahlung ihre Abschlagszahlungen ändern und nur noch monatliche Zahlungen leisten. Hierdurch kann das Risiko, dass Rückzahlungsansprüche nicht erfüllt werden, erheblich verringert werden.

Dr. Stefan Jansen
Rechtsanwalt

Foto(s): https://www.unternehmensregister.de/

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