Vorsicht beim Online-Handel – Vermeiden Sie Abmahnungen (Teil 4)!

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Es gibt für Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Waren im Online-Handel anzubieten. Ungeachtet dieser verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, sind verschiedene Angaben und damit das Gerüst des Werbeauftritts bereits gesetzlich vorgeschrieben. Auf einzelne Aspekte möchten wir - nachdem wir bereits die Impressumspflichten, die erforderlichen Preisangaben und das Widerrufs- und Rückgaberecht dargestellt hatten - nachstehend eingehen:

4. Angaben zum Vertragsabschluss

Unternehmer müssen im Internet dem Kunden und möglichen Vertragspartner ermöglichen, bereits vor Vertragsabschluss die Vertragsbedingungen, auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einzusehen. Dabei muss dem Kunden eingeräumt werden, diese abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

Ebenfalls sind rechtzeitig vor Vertragsschluss die einzelnen Schritte zu erläutern, wann und wie ein Vertrag zustande kommt, ob der Vertragstext gespeichert wird und für den Kunden zugänglich ist. Daneben hat der Unternehmer auch über die für den Vertragstext zur Verfügung stehenden Sprachen und ggf. über bestimmte Verhaltenskodizes, denen er sich unterworfen hat, zu informieren.

Darüber hinaus muss der Kunde auch darüber informiert werden, wie und in welcher Weise Eingabefehler erkannt und korrigiert werden können.

Kommt es zu einer Bestellung, ist der Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen. In dieser Bestätigung sollten enthalten sein:

- genaue Produktbeschreibung
- Preis
- Versandkosten
- Anbieterdaten
- Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen Ausgestaltungen zum Vertragsabschluss. Sprechen Sie uns einfach an! Wir helfen Ihnen gerne!

- Schwede -

Rechtsanwalt


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