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Vorsicht beim Verkauf von Puppenkleidung: „BABY born“ ist geschützte Marke - Abmahnung durchZierhut IP droht

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Wir hatten bereits in der Vergangenheit mehrfach über BABY born Abmahnungen durch die Anwaltskanzlei Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG berichtet. Nun liegt uns wieder ein neues Abmahnschreiben vor. Vorwurf: Markenrechtsverletzung auf Ebay Kleinanzeigen durch Anbieten von Puppenkleidung.


Die Zapf Creation AG ist laut Abmahnschreiben ein weltweiter Markenanbieter von Kinderspielzeug, der „hochwertige Spielkonzepte, darunter neben Spiel- und Funktionspuppen von breiter internationaler Bekanntheit mit umfangreichem Zubehör auch eine zunehmende Anzahl von Produkten anderer Spielwarenkategorien, sowie Bekleidung“ entwickele und vertreibe. Das Unternehmen ist unter anderem Inhaber der Marke „BABY born“, die unter Nummer 002468346 in das Register des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen ist.

Der Zapf Creation AG ist laut Abmahnung kürzlich aufgefallen, dass unser Mandant über Ebay Kleinanzeigen Puppenzubehör / Puppenkleidung zum Kauf angeboten haben soll und diese mit der geschützten Marke „BABY born“ beworben haben soll. Die Verwendung des Markenzeichens „BABY born“ sei nur zulässig, soweit damit Originalware beworben werde, die von Zapf Creation selbst hergestellt und/oder in den Verkehr gebracht wurde. Andernfalls liege eine unzulässige Markenrechtsverletzung gemäß § 14 des Markengesetzes vor.

Dass Zapf Creation mit der Verwendung der Marke „BABY born“ nicht einverstanden sei - auch nicht bei einer Bezeichnung „für BABY born geeignet“ o.ä. - wird in der Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP ausdrücklich klargestellt. Infolge der unserem Mandanten vorgeworfenen Markenrechtsverletzung soll dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich darin dazu verpflichten, in Zukunft keine Markenrechtsverletzung zulasten von Zapf Creation zu begehen. Im Falle eines Verstoßes hiergegen müsste eine Vertragsstrafe an Zapf Creation gezahlt werde. Weiterhin wird verlangt:

  • Erteilung einer Auskunft u.a. über den erzielten Erlös
  • Schadensersatz (wird anhand der Auskunft berechnet)
  • Erstattung der Abmahnkosten
  • Geforderter Gesamtbetrag: 2.518,10 Euro

Abmahnung selbst beantworten?

Wurden Sie abgemahnt und wurden in Ihrer Abmahnung Unterlassungs-, Schadensersatz- und weiterer Ansprüche geltend gemacht? Sie sollten dann nicht selbständig auf das Abmahnschreiben reagieren. Denn: ob Ihre Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist oder nicht, sollte vor der Beantwortung zunächst individuell und spezialisiert überprüft werden. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist im Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. In den vergangenen Jahren haben wir eine hohe vierstellige Anzahl an Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vertreten, die eine Abmahnung erhalten hatten, darunter zahlreiche Betroffene einer BABY born-Abmahnung. Voraussetzung für das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung ist unter anderem, das Handeln im gewerblichen Verkehr vorliegt. Liegt ein rein privater Sachverhalt vor, scheidet eine Markenrechtsverletzung in aller Regel aus. Welche Verteidigungsansatzpunkte in Ihrem Einzelfall zielführend und vielversprechend sind, sollte anhand Ihrer konkreten Abmahnung individuell überprüft werden.

Abmahnung erhalten? Dann haben wir wichtige Reaktionstipps für Sie!

In dem oben eingebundenen Ratgebervideo erklärt Ihnen Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker, welche wichtigen Verhaltenstipps Sie im Falle einer Abmahnung beachten sollten. Herr Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. 

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen in unserer Kanzlei finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidickder.de oder auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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