Vorsicht! Brandaktuelle Abmahnwelle von Waldorf Frommer an der Serie „Empire“ – wir helfen gerne!

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt was ab?

Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, die unseren Mandanten beschuldigen, fünf Folgen der Serie „Empire“ illegal auf Internettauschbörsen eingestellt zu haben. Konkret geht es um die Folgen „Death Will Have His Day“, „Poor Yorick“, „The Devils Are Here“, „The Tameness Of A Wolf“ und „True Love Never“. Der Urheberrechteinhaber, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, sieht darin natürlich seine Rechte verletzt.

2. Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Im Wesentlichen wird verlangt, dass der Abgemahnte

  • eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt und
  • einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.631,30 € (Betrag setzt sich zusammen aus Schadensersatz und Aufwendungskosten) begleicht.

Aber Achtung: Bitte tun Sie nicht, was von Ihnen verlangt wird!

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Zuerst muss klargestellt werden, dass keine Reaktion die denkbar schlechteste Alternative ist. Nehmen Sie die Abmahnung in jedem Fall ernst und holen Sie anwaltlichen Rat ein.

Der Anwalt wird zunächst eine Prüfung Ihrer individuellen Situation anberaumen, die im besten Fall auch ergeben kann, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind. Dann ist es schon ausreichend die Forderungen kurz schriftlich zurück zu weisen.

Aber selbst wenn Ihre Prüfung ergibt, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist, so müssen Sie noch lange nicht die vorgegebenen Forderungen in der von Waldorf Frommer vorgeschriebenen Art erfüllen. Regelmäßig wird z.B. die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und mit Ihrer Unterschrift würden Sie sich im Falle einer Zuwiderhandlung zu hohen Vertragsstrafen verpflichten. Hier ist das Abändern (Modifizieren) zu empfehlen, sodass für beide Seiten gerechte Bedingungen geschaffen werden.

Auch bezüglich der Höhe der Abmahnkosten kann in der Regel noch verhandelt werden. Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Halten Sie sich an die gegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an der Serie „Empire“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Vereinbaren Sie einen Telefontermin zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch. Fragen Sie dabei auch nach unseren kostengünstigen Pauschalpreisen für die Abwehr von Abmahnungen, die natürlich auch bundesweit gelten.

Hilfreich wäre es, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da wir uns so optimal auf das Gespräch vorbereiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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