Vorsicht! Das Gelbe Verzeichnis mit Anrufmasche auf Kundenfang

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Gelbe Verzeichnis, Gotthardstraße 74, 6460 Altdorf UR, Schweiz, geht derzeit mit einer Anrufmasche auf Kundenfang. Mittels Cold Call wird ein bestehender Vertrag vorgegaukelt und dann versucht, den Gesprächspartner in eine telefonische Vertragsfalle zu locken. Diese Vorgehensweise erfreut sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit.

Wer ist Das Gelbe Verzeichnis?

Hinter Das Gelbe Verzeichnis steht die MM Access AG, über die wir bereits ausführlich berichtet haben:

MM Access AG

Zuvor hat dieses Unternehmen die gleiche Masche bereits unter dem Synonym „Das Blaue Branchenbuch“ durchgeführt. Auch hierüber haben wir ausführlich berichtet:

Das Blaue Branchenbuch

Nun versucht die MM Access AG also, ihre Telefonmasche unter der Bezeichnung „Das Gelbe Verzeichnis“ weiterzuführen.

Die Verwendung immer neuer und unterschiedlicher Tarnnamen ist typisch für Unternehmen dieser sehr speziellen Branche. Denn dadurch versucht man sich einerseits einen seriösen Anstrich zu geben und andererseits die negative Berichterstattung im Internet zu umgehen. Eine Assoziation mit den Gelben Seiten scheint hier gewünscht.

Die Masche des Gelben Verzeichnis

Das Gelbe Verzeichnis bedient sich dabei der sehr beliebten Anrufmasche, mit der in den letzten Jahren unzählige Gewerbetreibende und Freiberufler in eine kostenpflichtige Abofalle gelockt worden sind. Dabei bedient sich 

Das Gelbe Verzeichnis eines Callcenters, welches mittels unerlaubter Werbeanrufe (sog. Cold-Calls) Unternehmen, Freiberufler und sonstige Gewerbetreibende anruft. In diesem Telefonat wird vorgegaukelt, dass bereits ein kostenfreier Vertrag bestehe, der mangels Kündigung nunmehr kostenpflichtig geworden sei. Eine andere Legende ist, dass man von Google anrufe oder es um den Google-Vertrag gehe. Jedenfalls wird so der Eindruck erweckt, dass bereits eine Geschäftsbeziehung besteht oder es aber um die Auffindbarkeit bei Google gehe.

Meist wird dann gesagt, dass man nur jetzt die Möglichkeit habe, den Vertrag zu beenden, ansonsten verlängert er sich automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Jedenfalls wird dann ein einem zweiten Gespräch oder am Ende des Gesprächs eine Art Abfrage durchgeführt, bei der der Angerufene möglichst sämtliche Fragen mit JA beantworten soll. 

Dieses Gespräch wird dann auf Band aufgezeichnet, um damit den Angerufenen unter Druck. Zu setzen und zu einer Zahlung zu bewegen.

Das Gelbe Verzeichnis versendet Rechnungen

Unmittelbar nach dem Gespräch versendet das Gelbe Verzeichnis eine Rechnung. Dort ist dann von einem „Google-Auffindbarkeitsvertrag“ die Rede, von Google-Ranking, einem angeblichen Premiumeintrag, von Google AdWords und Google My Business. Schließlich wird – um die Täuschung perfekt zu machen, noch behauptet, dass der Betroffene innerhalb von 14 Tagen von Google Deutschland einen Bestätigungscode zugesandt bekommt. Das ist – natürlich – nicht der Fall, mit Google hat das Gelbe Verzeichnis rein gar nichts zu tun.

Inkasso durch Culpa Inkasso und Rechtsanwalt Albrecht König

Das Gelbe Verzeichnis wird höchstwahrscheinlich die Culpa Inkasso GmbH und Rechtsanwalt Albrecht König mit der Forderungsbeitreibung beauftragen. Das lehrt jedenfalls die Vergangenheit und die Vorgehensweise der MM Access AG. Spätestens bei Beauftragung eines Inkassounternehmens sollten die geltend gemachten Forderungen nicht mehr ignoriert werden. 

Hier ist eine qualifizierte Antwort erforderlich, um Nachteile bei Schufa & Co. zu vermeiden. Eins ist aber auch klar: Die Beauftragung eines Inkassounternehmens macht eine unberechtigte Forderung noch lange nicht berechtigt.

dasgelbeverzeichnis.de gibt es nicht

Die MM Access AG scheint wohl vergessen zu haben, die auf den Schreiben angegebene Domain dasgelbeverzeichnis.de freizuschalten. Denn Stand heute (25. Oktober 2019) ist auf dieser Seite kein Inhalt zu finden. Aber auch wenn die Seite irgendwann mit Inhalt gefüllt wird, wird die Seite genauso unmaßgeblich sein wie bei all den anderen Abofallenbetreibern zuvor.

Abwehr der Forderungen von Das Gelbe Verzeichnis

Forderungen, die auf die oben beschrieben Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen Abofallenbetreiber wie Das Gelbe Verzeichnis der MM Access AG erfolgreich vertreten. 

Wenn Das Gelbe Verzeichnis auch Ihnen ein Rechnung übersandt hat, beraten wir Sie gerne zu den Abwehrmöglichkeiten. Wir haben auch in unserem Blog über Das Gelbe Verzeichnis berichtet:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/das-gelbe-verzeichnis

Einen ausführlichen Artikel zur MM Access AG halten wir auch auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/mm-access-ag-das-blaue-branchenbuch


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Loschelder

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten