Vorsicht Fake-Rechnung: Neue Betrugsmasche mit angeblichen BGN-Schreiben – Was Unternehmen jetzt wissen sollten

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Ein Schreiben der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) flattert ins Büro – mit einer offiziellen Rechnung über ein neues, verpflichtendes digitales Präventionsmodul. Klingt ernst. Doch viele Unternehmer stellen sich zurecht die Frage: Ist das echt? Muss ich das wirklich bezahlen?

Die Antwort: Nein – das Schreiben ist ein Betrugsversuch.

Was steckt hinter der angeblichen „BGN-Rechnung“?

Die täuschend echt gestaltete Nachricht nutzt Logos, offizielle Formulierungen und sogar scheinbar korrekte Gesetzesverweise aus dem Sozialgesetzbuch (SGB VII), um Seriosität zu vermitteln. Doch bei genauerem Hinsehen entlarvt sich das Schreiben als perfide Fälschung:

  • Der angebliche Beitrag bezieht sich auf ein nicht existierendes „verpflichtendes digitales Präventionsmodul“.
  • Die Rechnung fordert eine Zahlung an ein spanisches Konto (IBAN: ES67…), das nicht zur BGN oder DGUV gehört.
  • Die angeblichen Rechtsgrundlagen (z. B. § 209 SGB VII) werden aus dem Zusammenhang gerissen oder falsch interpretiert.

Der Trick ist perfide: Mit Druck – etwa durch Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten oder Mahngebühren – sollen Unternehmen zu einer schnellen Zahlung verleitet werden.

Wieso funktioniert diese Masche?

Solche Schreiben sind gefährlich, weil sie realistisch wirken und sich gezielt an Unternehmen richten, die regelmäßig mit Behörden, Berufsgenossenschaften oder Pflichtabgaben zu tun haben. Besonders kleine und mittlere Betriebe, die nicht über eigene Rechtsabteilungen verfügen, können schnell in die Falle tappen.

Hinzu kommt: Die Betrüger kombinieren ein aktuelles Thema (Digitalisierung des Arbeitsschutzes) mit einem vermeintlichen Vorteil (Beitragssenkung um 8 %). Das erhöht die Glaubwürdigkeit und senkt die Skepsis.

Typische Merkmale gefälschter Rechnungen

Achten Sie auf folgende Warnsignale:

  • Ungewöhnliche IBAN oder ausländisches Konto, obwohl es sich angeblich um eine deutsche Behörde handelt.
  • Druck zur sofortigen Zahlung, oft ohne Zahlungsziel.
  • Ungewöhnlich hohe Beträge ohne vorherige Ankündigung oder Nachvollziehbarkeit.
  • Fehlende digitale Zugangsdaten trotz angeblich digitaler Leistung.
  • Unklare Ansprechpartner, oft mit allgemeinen E-Mail-Adressen oder nicht erreichbarer Hotline.

Was tun, wenn man eine solche Rechnung erhält?

  1. Nichts überweisen – auch wenn das Schreiben offiziell wirkt.
  2. Dokumentieren und prüfen lassen – am besten durch eine fachkundige Stelle oder eine auf Medien- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei.
  3. Bei der echten BGN oder DGUV nachfragen, ob es sich um eine offizielle Maßnahme handelt (z. B. über www.bgn.de).
  4. Anzeige erstatten – bei der Polizei oder über das Online-Portal der Verbraucherzentrale.
  5. Interne Sensibilisierung – Mitarbeitende im Rechnungswesen und Sekretariat sollten über die Masche informiert werden.

Wie können Unternehmen sich generell vor solchen Betrugsmaschen schützen?

  • Rechnungen grundsätzlich prüfen lassen, bevor gezahlt wird – besonders, wenn es sich um neue Formate oder Anbieter handelt.
  • Klar definierte Freigabeprozesse im Unternehmen etablieren.
  • Auf verdächtige Details achten, z. B. bei der Bankverbindung oder fehlerhafter Rechtschreibung.
  • Frühzeitige juristische Begleitung in Erwägung ziehen – z. B. durch eine Kanzlei mit Schwerpunkt im Wettbewerbs- und Medienrecht.

Fazit: Kein Geld für Fälschungen – rechtzeitig gegensteuern

Die aktuelle Masche zeigt einmal mehr: Unternehmen sind zunehmend Zielscheibe von professionell gefälschten Schreiben, die mit scheinbar rechtlichen Pflichten arbeiten. Wer gut informiert ist, fällt nicht darauf herein.

Die Kanzlei Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte mit Sitz in Bonn berät Unternehmen regelmäßig zu genau solchen Fällen – etwa im Wettbewerbsrecht oder bei Fragen zur Täuschung durch Fake-Rechnungen. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann helfen, Schäden zu vermeiden und sicher durch den Büroalltag zu navigieren.

Tipp zum Schluss: Wenn Sie unsicher sind, ob ein Schreiben echt ist – lieber einmal zu viel prüfen als zu schnell zahlen.

Foto(s): Image by Gerd Altmann from Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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