Vorsicht vor der Abofalle der Web-24 GmbH (maps-routenplaner.info)

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Die Abofalle ist längst nicht „out“.

1. Worum geht es in diesem Ratgeber?

Mit diesem Ratgeber möchte ich auf eine derzeit stark im Internet verbreitete Abofalle der Firma Web-24 GmbH hinweisen, vor der ganz aktuell im Internet unter anderem die Polizei Niedersachen warnt, und Ratschläge für Betroffene geben.

2. Was ist eine Abofalle?

Unter einer solchen so genannten Abo-Falle versteht man umgangssprachlich eine unseriöse Geschäftspraktik, bei welcher Internetnutzer (insbesondere Verbraucher) dazu verleitet werden sollen, unbeabsichtigt ein angeblich kostenloses Angebot in Anspruch zu nehmen.

Dieses Ziel wollen die Abofallen-Betreiber dadurch erreichen, dass nicht oder nur sehr versteckt auf eine Kostenpflichtigkeit (z.B. im „Kleingedruckten“ also den AGB) hingewiesen wird.

3. Der konkrete Fall: Routenplaer/maps-routenplaner.info

Abofallen gibt es schon recht lange. Vorrübergehend ist es etwas ruhiger um dieses Thema geworden, was auch einen Grund hat. Der Gesetzgeber hat nämlich mit § 312j Abs. 3 BGB, sog. „Button-Lösung“) eine Regelung geschaffen, um Verbraucher vor solchen Kostenfallen im Internet zu schützen.

Leider hat sich das Thema der Abofalle durch diese Gesetzesänderung noch längst nicht erledigt, wie das Beispiel der Firma Web-24 GmbH zeigt. Hier soll der Verbraucher durch versteckte Kostenhinweise dazu gebracht werden, ein Abonnement über 24 Monate im Wert von 500.- € abzuschließen.

Mein ausdrücklicher Rat an dieser Stelle: Registrieren Sie sich bitte nicht auf der Internetseite maps-routenplaner.info und geben Sie vor allem nicht Ihre E-Mail-Adresse dort an!

Hat man sich nämlich angemeldet, erhält man normalerweise innerhalb kurzer Zeit mit der Post eine Zahlungsaufforderung.

4. Kann ich mich gegen eine solche Abofalle wehren oder soll ich besser zahlen, damit ich Ruhe habe?

Nein, Sie können und sollten sich wehren.

Mein ausdrücklicher Hinweis: Bitte zahlen Sie keinen einzigen Cent!

Wenn Sie nämlich erst einmal gezahlt haben sollten, wird es sehr schwer, Ihr Geld zurückzubekommen.

Es genügt aber leider auch nicht, die Zahlungsaufforderung einfach zu ignorieren.

Sie sollten stattdessen aktiv werden und die Forderung in der richtigen Form bestreiten. Die Forderung der Abofallenbetreiber ist aus mehreren Gründen anfechtbar.

Wenn auch Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine solche Abofalle benötigen, können Sie sich sehr gerne an mich wenden. Wir haben bereits seit mehreren Jahren Erfahrungen mit der erfolgreichen Abwehr von Abofallen.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Hilfreich wäre es auch, wenn Sie uns vorab die Zahlungsaufforderung per E-Mail zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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