Vorsicht vor Zahlungsaufforderungen von Königs Inkasso GmbH im Auftrag des VNR Verlags für deutsche Wirtschaft AG

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Haben Sie kürzlich eine Zahlungsaufforderung von der Königs Inkasso GmbH im Auftrag des VNR Verlags für deutsche Wirtschaft AG erhalten? Dann sollten Sie genau prüfen, um was es sich dabei handelt, bevor Sie reagieren.

Der VNR Verlag für deutsche Wirtschaft AG ist ein bekannter Anbieter von Fachinformationen, Ratgebern und Zeitschriften zu verschiedenen wirtschaftlichen Themen. Ihr Ziel ist es, Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen mit relevanten Informationen und Weiterbildungsangeboten zu versorgen.

Allerdings gibt es in einigen Fällen Unklarheiten und Missverständnisse bezüglich ihrer Angebote, insbesondere in Bezug auf kostenlose Probeabonnements. Es kommt vor, dass Nutzerinnen und Nutzer unwissentlich kostenpflichtige Verträge eingehen, nachdem sie ein kostenloses Probeabo abgeschlossen haben. Oftmals sind die damit verbundenen Forderungen in der Folge sehr hoch, teilweise sogar mehrere tausend Euro.

Das Problem liegt häufig darin, dass die Bedingungen für die kostenpflichtige Fortsetzung des Abonnements nicht ausreichend deutlich gemacht werden oder dass sie von den Nutzern übersehen werden. In einigen Fällen kann es sogar vorkommen, dass die Kündigung des Probeabonnements nicht korrekt erfolgt ist, was zu unerwarteten Forderungen führt.

Wenn Sie also eine Zahlungsaufforderung von Königs Inkasso GmbH im Auftrag des VNR Verlags für deutsche Wirtschaft AG erhalten haben, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie tatsächlich einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben und ob die Forderung gerechtfertigt ist. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche rechtliche Schritte zu prüfen und Ihre Interessen zu schützen.

Denken Sie daran, dass Sie nicht sofort auf Zahlungsaufforderungen reagieren müssen, sondern dass Sie das Recht haben, die Angelegenheit zu prüfen und gegebenenfalls zu widersprechen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträgen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.



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