Vorsicht: Waldorf Frommer mahnt diesmal „Conjuring 2“ ab

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1. Worum geht es?

Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Conjuring 2“ ab. Es wird vorgeworfen, den Film mittels Filesharing anderen in Internettauschbörsen zugänglich gemacht zu haben.

2. Was verlangen die Anwälte von Waldorf Frommer?

Im Wesentlichen wollen die Anwälte, dass

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben wird und
  • die Zahlung der Abmahnungskosten in Höhe von 915 € (setzt sich zusammen aus Schadensersatz und den Rechtsanwaltskosten der Gegenseite).

Bitte befolgen Sie jedoch nicht die Anweisungen von Waldorf Frommer!

3. Auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten, was nun?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Das klingt natürlich einfach angesichts der Situation, einen Brief vom Anwalt im Briefkasten gefunden zu haben, aber vorschnelles und überlegtes Handeln bringt in dieser Situation gar nichts.

Die Anwälte von Waldorf Frommer verschicken zuhauf Abmahnungen an Internetanschlussinhaber, aber nicht immer sind diese auch gerechtfertigt. Teilweise passieren bei der Übermittlung der Daten auch Fehler und die Abmahnung wurde dementsprechend unberechtigterweise verschickt. In diesem Fall genügt es die Forderungen kurz schriftlich zurückzuweisen.

Wir würden Ihnen aber raten, Ihre persönliche Situation durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Denn selbst, wenn Sie berechtigterweise abgemahnt worden sind, so lässt sich in der Regel noch ein besseres Ergebnis für Sie erzielen.

Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man richtig mit den Anwälten von Waldorf Frommer verhandelt. Zudem bin ich als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag!
  • Unterzeichnen Sie weder die vorgefertigte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie sich an die Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen des Films „Conjuring 2“ erhalten haben, dann scheuen Sie sich nicht Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne auch zu unseren kostengünstigen Festpreisen weiter.

Auch einer bundesweiten Vertretung steht dank Telefon und E-Mail nichts im Wege. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, dann können wir uns noch besser auf das Gespräch vorbereiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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