Vorsorgevollmacht - Blaupause mit Fehlern

  • 1 Minuten Lesezeit

Immer mehr Menschen sorgen für den brisanten Ernstfall mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen vor

Denn bei Krankheit oder Alter soll eine Vertrauensperson gegenüber Dritten die eigenen Wünsche und Bedürfnisse durchsetzen. Machen wir uns klar, unser Recht kennt keine automatische Vertretungsbefugnis von Ehepartnern untereinander und von Kindern für ihre Eltern. Gibt es dann eine Vertrauensperson, kann diese oft mit einer Patientenverfügung ohne wirksame Vorsorgevollmacht nicht die Wünsche des Patienten durchsetzen oder notwendige Verträge schließen. Das Problem ist, die Vorsorgevollmachten sind of nicht wasserdicht.

Viele Vorsorgevollmachten sind Blaupausen mit laienhafter Formulierung ohne Wirkung

Solche Fehler finden die Experten in vorgedruckten Mustern, die Verbrauchern angeboten werden. Dort steht dann zum Beispiel, dass die Vorsorgevollmacht erst dann gelten soll, „wenn ich wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann". Schöne Worte, schöner Schein!  Kein Vertragspartner wird später den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers ermitteln können und die Verantwortung für die Entscheidung übernehmen können, ob der Vollmachtgeber doch noch selbst handeln kann oder nicht. Einfacher ist es, dann die Vollmacht zurückzuweisen.

In jedem Falle ist fachkundige Unterstützung beim Verfassen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung geraten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ulrike Wiesemann

Beiträge zum Thema