Vorsorgevollmacht: Der sinnvolle Beratungsablauf

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Wenn Sie aufgrund von Alter, Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr für sich entscheiden können, dann sind Sie im rechtlichen Sinne betreuungsbedürftig.

In dieser Situation werden Sie von einem durch das Amtsgericht eingesetzten gesetzlichem Betreuer, häufig einem fremden Dritten, rechtlich vertreten und zwar in allen Lebensbereichen (insbesondere Aufenthalt, finanzielle und medizinische Fragen, Post), wenn Sie nicht als Alternative mit einer ausreichenden Vorsorgevollmacht einschließlich Betreuungsverfügung und Patientenverfügung vorgesorgt haben.

Diese Alternative ist deshalb so wichtig, weil es in Deutschland (bis auf eine eng begrenzte Ausnahme) keine gesetzliche Stellvertretung von Eheleuten gibt. Ehegatten haben also in all diesen Fragen kein Mitspracherecht und müssen sich gegenseitig die Rechtsmacht mittels der benannten Erklärungen erst einräumen.

Hierfür gibt es einen aus unserer Sicht sinnvollen Weg.

Sie können eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen, die wir Ihnen hier auch werbend anbieten. Wir gestalten für Sie die notwendigen Erklärungen individuell und rechtssicher und erklären Ihnen die zentralen Fragestellungen. Eine solche Beratung läuft in mehreren Schritten ab.

Schritt 1:    

Sie erhalten einen abstrakten Erstentwurf für die Erklärungen.

Schritt 2:  

Dieser abstrakte Erstentwurf wird in einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutert.

Schritt 3:    

Sie geben auf Aufforderung hin an uns Informationen zur Ausgestaltung der Erklärungen.

Schritt 4:    

Soweit erforderlich ziehen wir medizinischen Sachverstand durch einen Gutachter hinzu.

Schritt 5:    

Wir erstellen einen individuellen Entwurf für die Erklärungen fertig.

Schritt 6:   

Bei Bedarf bieten wir ein abschließenden Beratungsgespräch hierzu an.

Schritt 7:    

Die Erklärungen werden unterschriftsreif fertig gestellt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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