Vorsorgevollmacht – richtig erstellt!

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Was ist eine Vorsorgevollmacht? Was gibt es bei der Erstellung zu beachten?

Dominik Kunkel, Rechtsanwalt für Erbrecht und Vorsorgerecht in München, berät Sie gerne.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht dient primär der Absicherung der eigenen, vorübergehenden oder dauerhaften Handlungsunfähigkeit zu Lebzeiten. Wenn es gewollt ist, kann sie im Sinne einer postmortalen oder transmortalen Vollmacht auch über den Tod hinaus ihre Wirkung entfalten.

Die Vorsorgevollmacht ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts, auch die Zeit der eigenen Entscheidungsunfähigkeit möglichst nach seinem eigenen Willen zu gestalten.

Unterschied zur Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung wendet sich direkt an die behandelnden Ärzte, während bei der Vorsorgevollmacht der Vollmachtnehmer den Willen des Betroffenen durchsetzt. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen sich. Wir empfehlen daher stets, eine Vorsorgevollmacht in Kombination mit einer Patientenverfügung und ggf. einer mit einer Betreuungsverfügung zu erstellen.

Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in unserem Rechtstipp „Patientenverfügung – richtig erstellt!".

Was kann ich in der Vorsorgevollmacht regeln?

Die Vorsorgevollmacht kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten. Eine detaillierte Regelung ist zwingend notwendig, da die Vollmacht sonst zu unbestimmt, rechtlich unwirksam und in der Praxis unbrauchbar ist.

Wen soll ich bevollmächtigten?

Häufiger Irrtum ist es, dass der Ehepartner im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit die eigenen Angelegenheiten regeln darf. Denn ist niemand im Rahmen einer Vollmacht ausdrücklich bevollmächtigt, bestimmt das Betreuungsgericht von Amts wegen einen Betreuer. Dies kann natürlich auch der Ehepartner sein, muss es jedoch nicht.

Aufgrund der meist umfassenden Befugnisse, die eine Vorsorgevollmacht im vermögensrechtlichen wie persönlichen Bereich erteilt, setzt sie ein hohes Maß an Vertrauen in die Person des Bevollmächtigten voraus.

In rechtlicher Hinsicht muss die Person geeignet sein. Das bedeutet, dass der Bevollmächtigte selbst in der Lage sein muss, die Vollmacht auszuüben. Hier kann es unterschiedliche Hinderungsgründe geben, wie z. B. die örtliche Entfernung oder fehlende Zeit aufgrund beruflicher Beanspruchung.

Rechtsanwalt Dominik Kunkel, Anwalt für Erbrecht und Vorsorgerecht in München, erstellt für Sie eine individuelle Vorsorgevollmacht, die Ihren Bedürfnissen entspricht.


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