Vorwurf Bilderklau: Abmahnung Dr. Lohsin & Partner für Folkert Knieper erhalten? Was nun?

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Sind Sie von den Rechtsanwälten Dr. Lohsin & Partner abgemahnt worden, weil Sie Food-Fotos des Fotografen Volkert Knieper im Internet ohne dessen Zustimmung verwendet haben sollen? Was kann man tun, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat.

Abmahnung der Rechtsanwälte Lohsin & Partner wegen Bilder von "Marions Kochbuch"

Aktuell lässt der Fotograf  Folkert Knieper aus Bremen wieder wegen mutmaßlicher Verletzung seiner Urheberrechte an Lichtbildmaterial (Food-Fotos) abmahnen. Seit Jahren werden uns immer wieder Abmahnungen im Namen dieses Fotografen von betroffenen Abgemahnten vorgelegt.

 Es geht üblicherweise um Folgendes: den Abgemahnten wird regelmäßig vorgeworfen, Lichtbilder des Fotografen ohne dessen Zustimmung verwendet zu haben. Üblicherweise handelt es sich um  Food-Fotos (also Fotos von Speisen), die auf der Website „Marions Kochbuch“ veröffentlicht waren und dann von anderen kopiert und ohne Erlaubnis des Fotografen anderweitig genutzt worden sein sollen. Die Auseinandersetzung um die Fotos von "Marions Kochbuch" haben schon einige Gerichte bis hoch zum BGH befasst.

Verschiedene Kanzleien mahnten schon für "Marions-Kochbuch"-Fotos ab

Vergleichbare Abmahnungen wurden in der Vergangenheit in der Regel entweder im Namen des Fotografen Folkert Knieper selbst oder im Namen der Knieper Verwaltungs GmbH ausgesprochen. Die Abmahnungen  kamen hierbei aus dem Hauser verschiedener Kanzleien. So wurde in diesem Zusammenhang schon Abmahnungen von folgenden Kanzleien ausgesprochen:

- Frömming Mundt und Partner (Hamburg)

- Albrecht Legal (Hamburg)

- Pöpken Santjer Bischoff (Helsinki, Finnland)

 - Albrecht-Bischoff (Hamburg)

- CYFIRE Rechtsanwälte (Frankfurt am Main)

- Dr. Lohsin & Partner (Bremen)

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Üblicherweise werden in diesen Abmahnungen folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch (Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung)
  • Auskunftsansprüche (Auskunft über die Nutzung des Bildmaterials)
  • Ersatz von Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung)
  • Lizenzschadensersatz (Entschädigung für die Nutzung des Bildmaterials)

In den Abmahnungen des Herrn Knieper werden nicht selten im Ergebnis hohe vierstellige Geldbeträge gefordert.

Abmahnung von Dr. Lohsin & Partner? Wie soll man darauf reagieren?

Wir empfehlen, die in einer solchen Abmahnung der Kanzlei Dr. Lohsin & Partner erhobenen Forderungen auf keinen Fall ohne eine nähere Prüfung durch einen Anwalt Folge zu leisten. Oftmals ist gerade in Fällen bildrechtlicher Abmahnungen mehr als zweifelhaft, ob die Ansprüche bereits dem Grund nach oder aber in der jeweils geforderten Höhe überhaupt zu Recht erhoben werden.

Bei Abmahnungen im Urheberrecht stets die Frage, ob der jeweilige Abmahner tatsächlich nachweislich Inhaber der entsprechenden Bildrechte ist. Nicht selten enthalten urheberrechtliche Abmahnungen auch formale Fehler oder inhaltliche Unstimmigkeiten. Diese können die Abmahnung gegebenenfalls unwirksam werden lassen. Auch ist zu prüfen, ob die Vorwürfe gerade gegen die abgemahnte Person oder Firma überhaupt zu Recht erhoben werden.

Keinesfalls jedoch sollten urheberrechtliche Abmahnungen einfach ignoriert werden. Nicht selten sind die Vorwürfe dem Grunde nach sogar berechtigt. Wenn in diesen Fällen die gesetzten Fristen ohne Rückmeldung verstreichen, kann der Fall schnell bei Gericht landen. Dies kann dann sehr schnell viel teurer werden.

Vorsicht bei vorformulierten Unterlassungserklärungen

Wir raten dringend davon ab, die forformulierten Unterlassungserklärungen, die solchen Abmahnungen üblicherweise beiliegen, einfach ohne nähere Prüfung zu unterschreiben. Zunächst sollte geklärt werden, ob überhaupt Unterlassungsansprüche bestehen. Doch selbst in Fällen berechtigter Abmahnungen verpflichtet man sich in solchen vorformulierten Erklärungen häufig zu mehr als man tatsächlich müsste. So können Unterlassungserklärungen oftmals deutlich zurückhaltender und günstiger für den Abgemahnten formuliert werden als vom Abmahner gewünscht. Die übereilte Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt auch häufig die Gefahr von hohen Vertragsstrafen. Dieses Risiko besteht vor allem dann, wenn es etwa nicht gelungen ist, das fragliche Bildmaterial bis zur Abgabe der Unterlassungserklärung auch tatsächlich endgültig zu löschen.

Wir empfehlen den Abgemahnten, sich anwaltlich beraten zu lassen, um das Kostenrisiko der möglichen Handlungsoptionen professionell zu erörtern und eine geeignete Strategie festzulegen.

Sind Sie auch wegen einer ungenehmigten Bildernutzug abgemahnt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Betroffene bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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