Vorwurf der Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer zu „Brandy Station - Deutschland 83“

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Im Namen der Universum Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell Anschlussinhaber wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung der Episode „Brandy Station“ aus der Serie „Deutschland 83“ ab.

„Deutschland 83“ ist eine deutsche TV-Serie aus dem Jahr 2015. Die Handlung beschreibt einen DDR-Soldaten, der im Jahr 1983 im Zuge des Kalten Kriegs als Spion in den Westen gesandt wird.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, das Werk illegal durch die Nutzung einer Online- Tauschbörse (Filesharing) öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gemäß § 19a UrhG steht dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber das Recht zu, das Werk öffentlich zugänglich zu machen. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Empfänger der Schreiben auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Schadenspauschale in Höhe von 519,50 Euro zu zahlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer zu „Deutschland 83 – Brandy Station“ erhalten – was ist zu tun?

Bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings am Werk „Deutschland 83 – Brandy Station“ sollten Sie in erster Linie Ruhe bewahren. Handeln Sie nicht übereilt.

Folgende Punkte können Ihnen weiterhelfen:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht. Bei Verstreichen der angegebenen Frist ohne Reaktion können Zahlungsforderungen mittels Mahnbescheid oder Zahlungsklage verfolgt und Unterlassungsansprüche mit einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Durch ein gerichtliches Verfahren können weitergehende Kosten auf Sie zukommen.
  • Unterschreiben Sie nicht vorschnell die Unterlassungserklärung. Sie stellt ein Schuldanerkenntnis dar, die eine Bindung über viele Jahre zur Folge hat. Bei Zuwiderhandlungen droht Ihnen auch nach langer Zeit eine hohe Vertragsstrafe. Die vorgedruckten Vorlagen, die der Abmahnung meist beigefügt sind, sind oftmals zu weit gefasst und sollten zu Ihrem Vorteil abgeändert werden.

Um Ihre Verteidigungsmöglichkeiten zu ermitteln, sollten Sie eine im Urheberrecht erfahrene Kanzlei kontaktieren.

Ist eine Haftung für die gerügte Urheberrechtsverletzung der Kanzlei „Waldorf Frommer“ zwingend?

Das öffentliche Zugänglichmachen eines Werks i.S.d. UrhG ohne Einwilligung des Urhebers oder des Rechteinhabers ist widerrechtlich. Nach Erhalt einer Abmahnung ist es jedoch nicht zwingend, dass Sie für die Rechtsverletzung einzustehen haben. Die Verteidigung gegen eine Abmahnung kann an verschiedenen Punkten ansetzen, wie zum Beispiel der Lizenzinhaberschaft, der ordnungsgemäßen Ermittlung der IP-Adresse, überhöhten Forderungen für Rechtsverfolgungskosten oder an der Nutzung des Internetanschlusses durch Dritte.

Es besteht eine umfangreiche Rechtsprechung zu verschiedenen Aspekten der Haftung, beispielsweise der Täter- und Störerhaftung, Anwaltsgebühren und Beweislast. Deshalb sollten bei allen Abmahnungen wegen Filesharings die individuellen Umstände des jeweiligen Falls berücksichtigt werden.

Zwar besteht eine gesetzliche Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber auch Täter der Urheberrechtsverletzung und daher Adressat der Schadensersatz- sowie Unterlassungsansprüche sind. Diese Vermutung lässt sich jedoch widerlegen. Gerade bei Anschlüssen, die von mehreren Personen genutzt werden, wie beispielsweise in einer WG oder Familie, kann die Widerlegung gelingen. Subsidiär können Sie als sogenannter Störer zur Verantwortung gezogen werden. Störer ist, wer (mit-)verantwortlich für die Rechtsverletzung aufgrund der Tatsache ist, dass die Verletzung durch den eigenen Anschluss begangen wurde. Störer haften jedoch nicht auf Schadensersatz. Sollte weder eine Täter- noch eine Störerhaftung vorliegen, kann die Abmahnung zurückgewiesen werden.

Team von Rechtsanwälten von Abmahnhelfer.de steht Ihnen sieben Tage in der Woche zur Seite

Selbst wenn eine Täter- oder Störerhaftung vorliegen sollte, können unsere im Urheberrecht erfahrenen Anwälte von Abmahnhelfer.de die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer in der Regel reduzieren oder zu Ihren Gunsten abändern. Unser Team kann die Unterlassungserklärung für Sie ändern oder mit den Abmahnenden Vergleichsverhandlungen aufnehmen. Wir stehen Ihnen an sieben Tagen der Woche mit einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung. Sie können uns für die anwaltliche Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren oder unser Formular auf der Website ausfüllen.

Ihr Abmahnhelfer.de-Team


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