VTB Bank (Europe) SE von Sanktionen im Ukraine-Konflikt betroffen? Kunden sollten Moratorium zuvorkommen!

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Wie geht es weiter mit der VTB Bank (Europe) SE? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat angeordnet, dass die Bank keine neuen Einlagen annehmen darf. Kunden reagieren verängstigt, Aufträge werden verzögert bearbeitet. Überweisungen kommen bei Referenzbanken nicht an. Was ist da los? Sollte jetzt eine Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen werden und kommen die KundenInn dann noch an ihr Geld und wenn ja, wie? 

1. BaFin untersagt weitere Annahme von Spareinlagen

Für gewöhnlich werden Aufsichtsmaßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf deren Internetseite veröffentlicht. Bei der VTB Bank (Europe) SE ist das ein wenig anders. Die letzte Veröffentlichung stammt vom 08.10.2021 und besagt nur, dass erweiterte Maßnahmen zur Verhinderung und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergriffen werden müssten. Gleichzeitig wurde der Bank ein Sonderbeauftragter - eine Art Aufpasser - zur Seite gestellt, der über die Umsetzung der Maßnahmen berichten soll. 

Nun ist die BaFin offenbar dazu übergegangen, der VTB Bank (Europe) SE die Annahme neuer Spareinlagen zu untersagen. Der reguläre Geschäftsbetrieb soll im übrigen aber weiter laufen. 

Bemerkenswert ist, dass sich darüber keinerlei Information auf der Internetseite der BaFin finden lässt.

2. Zahlungen bei Referenzbanken kommen nicht an - VTB Bank (Europe) SE räumt Probleme ein

Inzwischen ist es kein Einzelfall mehr. Nach hier vorliegenden Anfragen kommt es zu Problemen bei Überweisungen an Referenzbanken Probleme ein. Zwar seien die Gelder bei Überweisungen an die jeweils andere Bank vom Konto der VTB Bank abgebucht worden, allerdings sind die Gelder dort nicht angekommen. 

Inzwischen räumt die VTB Bank (Europe) SE auf ihrer Homepage selbst Probleme in diesen Fällen ein. Dort heißt es: 

"Warum kommt das überwiesene Geld vom VTB Konto nicht auf dem Referenzkonto an?

Leider beobachten wir verstärkt, dass einige in Deutschland ansässige Banken Zahlungsaufträge der VTB Direktbank nicht mehr akzeptieren und eingehende Überweisungen nicht gutschreiben.

Leider haben wir darauf keinen Einfluss und erfahren im schlimmsten Fall auch erst durch Ihre Rückfrage davon. Sollten Sie bereits eine Überweisung von Ihrem VTB Direktbank Konto getätigt, aber noch keine Gutschrift erhalten haben, bitten wir Sie, uns eine kurze Nachricht zu schicken. Wir werden uns dann umgehend mit der Empfängerbank in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Bitte fragen Sie auch bei Ihrer Bank nach, ob Zahlungen der VTB Direktbank weiterhin akzeptiert werden."

Mir liegen inzwischen mehrere solcher Fälle vor. Das Problem dabei ist, dass die Gelder von der Referenzbank nicht gutgeschrieben werden, aber auf dem Konto der VTB Bank auch noch nicht wieder gutgeschrieben wurden, nachdem die Referenzbank die Annahme abgelehnt hat. Dies alles weckt nicht gerade Vertrauen in die dortige Abwicklung.

3. Moratorium bei der VTB Bank (Europe) SE?

Gibt es ein Moratorium bei der VTB Bank (Europe) SE? Diese Frage lässt sich schwer beantworten. Manche kennen vielleicht den Begriff des Moratoriums bei einer Bank. Dabei handelt es sich genau genommen um ein Bündel von Maßnahmen, die die BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ergreifen kann, um eine "Gefahr" bei einer Bank abzuwenden. Dazu gehören nach dem KWG aber eben auch Maßnahmen, wodurch die Annahme von Kundengeldern verboten wird. So gesehen handelt die BaFin zumindest im Rahmen der Maßnahmen, die ihr das KWG zur Abwendung der Gefahr bei einem Kreditinstitut ermöglicht. 

4. Was ist die Gefahr bei VTB Bank (Europe) SE - mögliche Sanktionen?

Die VTB Bank (Europe) SE ist über Ihre Zweigniederlassung in Deutschland ein Teil der OJSC VTB Bank, einer Bank in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz in St. Petersburg. Sie befindet sich zu mehr als 60 % in Staatsbesitz der Russischen Föderation. Sie ist nach der Sberbank die zweitgrößte russische Bank. 

Daher ist es nicht auszuschließen, dass im Rahmen des Ukraine-Konfliktes und der von der Europäischen Union ausgesprochenen Sanktionen die Befürchtung besteht, dass diese ein ähnliches Schicksal ereilt, wie die russische Sberbank bzw. deren österreichischer Ableger inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Inzwischen wurde hier für Kunden in Österreich der Entschädigungsfall festgestellt und die Kunden werden über den Einlagensicherungsfonds der Banken entschädigt. 

Möglicherweise befürchtet man hier eine ähnliche Gefahr. Zwar wären die Einlagen ebenfalls über den Einlagensicherungsfonds abgesichert, doch ein solcher Entschädigungsfall soll möglicherweis vermeiden werden.  

5. KundenInnen sollten handeln, bevor es zu spät ist - Kündigung aus wichtigem Grund prüfen

Im Moment ist es der Bank nur untersagt, Einlagen anzunehmen. Der übrigen Geschäftsverkehr läuft weiter. Von Einstellungen des SWIFT-Anschlusses ist die Bank nicht betroffen. KundenInnen können also (noch) regulär über ihre Einlagen verfügen, also diese abheben oder überweisen. 

Sollte ein Veräußerungs- oder Zahlungsverbot erlassen werden oder sollte die BaFin die Schließung des Instituts für den Verkehr mit Kunden anordnen, wäre dies möglicherweise nicht mehr möglich. Dann wäre es zu spät. 

Dann kann nur abgewartet werden, ob und wann der Entschädigungsfall festgestellt wird. In einem solchen Fall werden die Kunden von der Entschädigungseinrichtung informiert. Dabei ist aber zu beachten, dass die Entschädigungsleistungen aus dem Fonds, den Banken selbst finanzieren, begrenzt ist und es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt. Grundsätzlich besteht für gesetzliche Entschädigungen eine Grenze bei 100.000 € pro Kunde, unter bestimmten Voraussetzungen auch zeitlich begrenzt in Höhe von 500.000 e pro Kunde für bestimmte Rechtsgeschäfte. Die freiwillige Sicherung der Banken sichert den Betrag ab, der darüber liegt, bis zu einer Höhe von 750.000 €. 

Alles, was drüber wäre faktisch weg, vor allem dann, wenn der freiwillige Entschädigungsfonds der Banken nicht leisten würde. Ob dieser bei einer Insolvenz einer deutschen Tochter einer überwiegend in russischem Staatsbesitz befindlichen Bank zahlen wird, wird sich zeigen. Wenn KundenInnen auf Nummer sicher gehen wollen, dann sollten Sie jetzt prüfen, ob diese Grenzen bei Ihnen konkret ausreichen und ob man nicht den darüber hinausgehenden Betrag sichern sollte. 

Dies sollte dann auch möglichst zeitnah erfolgen, denn wenn erst einmal ein Zahlungsverbot verhängt wurde, ist es zu spät. Gegebenenfalls sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kündigung der Geschäftsbeziehung aus wichtigen Grund in Betracht kommt und ob Ansprüche auch mit gerichtlicher Hilfe kurzfristig durchgesetzt werden sollten. 

6. Was kann ein Anwalt für Sie tun? 

Wir wissen nicht, wie es bei der VTB Bank (Europe) SE weitergeht. In jedem Fall sollte man seine Optionen kennen und entsprechend handeln. Ich bin bereits von mehreren Kunden bzw. Vertragspartnern der Bank angesprochen worden, die ihre Gelder herausverlangen und die über Probleme bei der Überweisung an Referenzbanken berichten. Damit ist zügiges Handeln sinnvoll, denn wenn die BaFin einmal ein Zahlungsverbot verhängt, können Sie als Kunde nicht mehr viel tun. Dann bleibt nur eine in der Höhe beschränkte Entschädigung. 

Hier prüfe ich bereits entsprechende gerichtliche Verfahren. 

Wenn Sie Ihre Handlungsoptionen besprechen möchten, stehe ich Ihnen gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung zur Verfügung. Hierzu können Sie mich über das unten stehende Kontaktformular kontaktieren, Sie rufen mich einfach an oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .

Eine Erstbewertung ist kostenlos, aber nie umsonst. 



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